Gustavstraße: Kneipenstopp soll aufgehoben werden

22.10.2015, 06:00 Uhr
Gustavstraße: Kneipenstopp soll aufgehoben werden

© Foto: Winckler

Zu große Erwartungen bremsten Baureferent Joachim Krauße und Rechtsreferent Christoph Maier allerdings in der gestrigen Stadtratssitzung: Eine Änderung des Bebauungsplans sei ein „sehr anspruchsvolles Unterfangen“ (Krauße) und nur ein „Mosaikstein“ (Maier) im komplexen Streit mit den Klägern. Damit werden sich also nicht sämtliche Lärmprobleme lösen lassen – aber, so Maier, eine Korrektur „wird bestimmte Spielräume eröffnen“.

Während die Kommune bei der von ihr ersehnten Anhebung der Lärmgrenzen für Freischankflächen auf ein Umdenken beim Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene hoffen muss, ist der sogenannte „Bebauungsplan 001“ die Stellschraube, an der sie selbst drehen kann. Diese Chance will man nutzen: Mit großer Mehrheit – es gab nur zwei Gegenstimmen – beschloss das Gremium, die Überarbeitung des Bebauungsplans, die die SPD im vergangenen Jahr angestoßen hatte, in Angriff zu nehmen.

Räte und Stadtspitze sind sich einig, dass die bisherige Regelung nicht dem entspricht, was sie sich heute für die Altstadt wünschen. Die Situation sei damals eine andere gewesen: 1988 hätten Kneipen „noch einen eher schlechten Ruf“ gehabt und seien „nur von bestimmten Bevölkerungsgruppen“, etwa von amerikanischen Soldaten, besucht worden, heißt es in der Beschlussvorlage. Mit dem Bebauungsplan wollte man die Ausweitung von Kneipen und Spielhallen beschränken, das Viertel aufwerten.

„Das hatte damals seine Begründung“, sagt Krauße. Doch seitdem habe sich viel geändert: Die „wachsende Identifikation“ der Fürther mit ihrer Altstadt und der „gesellschaftliche Stellenwert, den abendliches Ausgehen eingenommen hat“, so die Begründung des Baureferats, haben die Kneipenlandschaft verändert und das Viertel „zu einem Anziehungspunkt für ein breites Publikum werden lassen“. Der Mix aus Geschäften, Gastronomie und Wohnen gebe der Altstadt „ihr besonderes Flair“.

Eine „urbane Nutzungsmischung von Wohnen und Gewerbe“ hat der Stadtrat nun ausdrücklich als Zielvorstellung definiert. Dieser Schritt hin zu einem neuen Bebauungsplan, so Maier, könnte schon beim Verfahren um die Außensperrzeiten am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof am 19. November eine Rolle spielen.

Die bisherige Grundlage hat die Position der Stadt vor Gericht empfindlich geschwächt. Ob es um die Erweiterung des Gasthauses „Zum Gelben Löwen“ – Stichwort „Kleeblattstube“ – ging oder um die Frage, wie lange beim Grafflmarkt draußen ausgeschenkt werden darf: Immer wieder haben Richter auf den gültigen Bebauungsplan verwiesen, der einen verstärkten Schutz der Anwohner vorschreibt. Ganz ausführlich ging das Verwaltungsgericht Ansbach in seiner jüngsten Entscheidung zum Herbst-Grafflmarkt darauf ein.

Eine Änderung des Bebauungsplans hält ein auf Baurecht spezialisiertes Anwaltsbüro, das die Stadt mit einer Einschätzung beauftragt hat, grundsätzlich für möglich. Es handle sich aber um ein langwieriges Verfahren, erklärte Krauße, bei dem man die Schutzbedürftigkeit der Wohnbevölkerung „sehr sorgsam“ mit den Möglichkeiten der Freizeitnutzung abwägen müsse (ausdrücklich enthalten bleiben sollen Restriktionen gegen „Vergnügungsstätten“). Die Stadt muss freilich damit rechnen, dass das Ergebnis von den Klägern juristisch angegriffen wird.

Was Krauße und Maier ebenfalls klarstellten: Die Anwohner werden nicht „schutzlos“. Es gehe vielmehr darum, den besonderen Schutz auf das gesetzlich Vorgeschriebene zurückzufahren.

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