Streit um Gustavstraße: Mediation wird fortgesetzt

16.3.2015, 19:00 Uhr
Der Gustavstraßen-Streit hat die Richter in Ansbach schon oft beschäftigt. Nun versucht man es mit einer Mediation.

© Hans-Joachim Winckler Der Gustavstraßen-Streit hat die Richter in Ansbach schon oft beschäftigt. Nun versucht man es mit einer Mediation.

Von 9.30 Uhr bis 14.30 Uhr saßen die Streitparteien an einem Tisch, um mit Hilfe zweier speziell geschulter Güterichter eine Lösung im Gustavstraßen-Streit zu erarbeiten. Erstmals waren alle fünf Kläger an der Mediation beteiligt. Für die Stadt Fürth nahmen Rechtsreferent Christoph Maier, Ordnungsamtsleiter Hans-Peter Kürzdörfer und Umweltingenieurin Gudrun Lohfink teil.

Da in den vergangenen Jahren viel Unmut auf allen Seiten gewachsen ist, war mit einem raschen Ergebnis nicht zu rechnen. Die Runde einigte sich nun immerhin darauf, die Mediationsgespräche fortzusetzen. Zudem sollen beim nächsten Termin, der noch im März stattfinden soll, auch "Vertreter aus der Gastronomie und der Politik" dabei sein, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Fürth heißt. Mit "Vertretern der Politik" dürften Oberbürgermeister Thomas Jung und die Fraktionssprecher gemeint sein.

Scheitern ist weiterhin nicht ausgeschlossen

Ziel der gerichtlichen Mediation ist es, die verhärteten Fronten aufzubrechen und Regelungen für die Gustavstraße zu vereinbaren, mit denen beide Seiten leben können. Seit Jahren kämpfen fünf Hausbesitzer und Anwohner aus der Altstadt für mehr Ruhe, längst auch vor Gericht.

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht Ansbach die neue Mediation angeregt, nachdem die übrigen vier Kläger - sie waren damals ausgeschlossen von den Gesprächen - jene Vereinbarung ablehnten, die ein Hausbesitzer und die Stadt Fürth im Dezember mit Hilfe von Güterichtern des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gefunden hatten. Unter anderem sahen zwei Anwohner vom Waagplatz ihre Interessen darin nicht genug berücksichtigt.

Da nicht ausgeschlossen ist, dass die Mediation noch scheitert, wollen die Kläger, wie die Stadt mitteilt, ungeachtet der Gespräche Klage gegen einen Teil der diesjährigen Außenbestuhlung einreichen. Ihrer Ansicht nach hat die Stadt zu viele Sitzplätze genehmigt. Das Recht, sich dagegen zu wehren, erlischt nach einer bestimmten Frist. Dies wollen die Kläger nicht riskieren.

 

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