Gutachter: Honorar für Ex-Politiker Bloß viel zu üppig

7.10.2014, 11:00 Uhr
Die Beweisaufnahme in Sachen Ex-SPD-Stadtrat Werner Bloß gestaltet sich schwierig.

© Hans-Joachim Winckler Die Beweisaufnahme in Sachen Ex-SPD-Stadtrat Werner Bloß gestaltet sich schwierig.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Als Abwickler des Zweckverbands zur Wasserversorgung des Knoblauchslandes habe Bloß „unzulässige Rechnungen“ gestellt, „eine adäquate Gegenleistung“ hat er nicht erbracht. Im Klartext: Werner Bloß hat Geld veruntreut, war teuer und schlampig.

Es ist der zweite Tag im Verfahren gegen den ehemaligen Lokalpolitiker. Im Schöffengericht des Amtsgerichts Fürth sagen die ehemaligen Verwaltungsräte des Zweckverbandes aus – doch ihre Angaben sind im allerfreundlichsten Fall vage zu nennen.

Dabei, so möchte man meinen, ist der Sachverhalt überschaubar: Als die Städte Fürth und Nürnberg beschlossen, den Zweckverband aufzulösen, übernahmen zum 1. Januar 2007 die jeweiligen Stadtwerke die Wasserversorgung im Knoblauchsland. Zur endgültigen Abwicklung des Zweckverbands wurde der bisherige Vorsitzende Werner Bloß bestellt. Der Vorsitz ist zwar ein Ehrenamt, doch für seinen Aufwand (etwa zwei bis vier Stunden wöchentlich) erhielt Bloß eine monatliche Entschädigung von 500 Euro.

Nun, da er als Abwickler die letzten Geschäfte in die Wege leiten sollte, wurde ihm eine Leistungspauschale von 15 000 Euro geboten. Er investierte, so gibt er vor Gericht an, etwa sechs Stunden wöchentlich. Umgerechnet auf eine Vollzeitstelle wäre Bloß also auf ein Jahresgehalt von gut 180 000 Euro gekommen. Wie der Verwaltungsrat damals auf 15 000 Euro kam? Welche Tätigkeiten Bloß genau ausführen sollte? All diese konkreten Fragen von Amtsrichter Armin Riedel kann heute keiner der damaligen Verantwortlichen beantworten. Auch die vermutete Dauer der Abwicklung wurde nicht schriftlich fixiert. Auf Nachfrage versichern einige der Zeugen, damals mit etwa ein bis eineinhalb Jahren gerechnet zu haben.

Rechnung ohne Rücksprache

Werner Bloß sieht dies anders: Er verstand die Pauschale für ein halbes Jahr – auch weil ihm so lange zehn Mitarbeiter der Stadtwerke zur Verfügung standen. Ab Juli 2007 war er auf sich allein gestellt. Und ab diesem Zeitpunkt stellte er, jedoch offenbar ohne Rücksprache, Rechnungen.

850 Stunden Arbeit zu einem Stundensatz von 59,60 Euro rechnete ab, pikanterweise über einen „Dienstleistungs-Service“ seiner Ehefrau. War dies „angemessen“ oder hat sich Abwickler Bloß zu Unrecht bereichert? Das Gericht zieht zwei Wirtschaftsanwälte als Gutachter zu Rate. Keine leichte Aufgabe, betonen beide, da besagter Verwaltungsrat keine konkrete Stellenbeschreibung für Bloß formuliert hatte. Zudem war die Dauer der Abwicklung unklar.

Ein Fazit ziehen die Gutachter dennoch: Bei einem Betrieb dieser Größe und der Anzahl der Mitarbeiter sei eine Pauschale von 15 000 Euro für sechs Monate „nicht einmal ansatzweise“ gerechtfertigt. Der später, womöglich ohnehin zu Unrecht, zusätzlich verlangte Stundenlohn sei, orientiert man sich an Bloß’ Ausbildung als Steuerfachgehilfe und dem Tarifvertrag, ebenfalls deutlich zu hoch.

Bleibt noch die Frage, ob Bloß tatsächlich 850 Stunden tätig war. Die Stunden hielt er zwar handschriftlich in seinem Kalender fest, er vermerkte jedoch nicht, was er genau tat.

Der Prozess geht am 13. Oktober weiter, mit dem Urteil ist zu rechnen.

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