Hartz IV: Wenn die Rente nicht reicht

15.1.2018, 11:00 Uhr
Immer mehr Ruheständler brauchen das "Alters-Hartz-IV".

© Ralf Hirschberger/dpa Immer mehr Ruheständler brauchen das "Alters-Hartz-IV".

Nach Angaben des Statistischen Landesamts gab es zuletzt 1526 Bezieher von "Alters-Hartz-IV" in Fürth und weitere 474 im Landkreis, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Nürnberg-Fürth berichtet. NGG-Geschäftsführerin Regina Schleser nennt diese Zahlen einen "Weckruf" und fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik.

Besonders Frauen betroffen

"Zwar ist die Rentenkasse so gut gefüllt wie lange nicht, aber Geringverdiener profitieren kaum von der nächsten Erhöhung", analysiert Schleser. Gerade Frauen und Alleinerziehenden bliebe trotz vieler Arbeitsjahre der Gang zum Sozialamt häufig nicht erspart.

Verschärfen dürfte sich die Lage in den kommenden Jahren: Nach einer aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung wird bis 2036 das Armutsrisiko besonders für die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 60er Jahre von aktuell 15 auf 20 Prozent ansteigen. Als armutsgefährdet gilt ein Rentner, dessen Netto-Einkommen unter 958 Euro monatlich liegt.

Die NGG Nürnberg-Fürth plädiert für eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung: "Das Rentenniveau – also der Anteil der späteren Rente am Netto-Verdienst – muss unbedingt stabilisiert werden. Im Moment sind es 48 Prozent – langfristig müssen wir mindestens auf 50 Prozent kommen", fordert Schleser. In ihrem aktuellen Rentenversicherungsbericht gehe die Bundesregierung dagegen noch von einem Absinken des Rentenniveaus auf 44,6 Prozent bis zum Jahr 2031 aus.

"Wichtig ist aber auch die betriebliche Altersvorsorge als Unterstützung der gesetzlichen Rente. Sie kann ein Schutz gegen Altersarmut sein – gerade wenn sie fest im Tarifvertrag verankert ist", betont Schleser. So habe die NGG eine Tarifrente mit verpflichtenden Unternehmensbeiträgen in vielen Branchen erreicht, etwa in der Brauwirtschaft, dem Fleischerhandwerk, der Getränkeindustrie oder der Milchwirtschaft. Immerhin dürften Betriebsrenten ab Mitte dieses Monats nicht mehr voll auf die Grundsicherung angerechnet werden. Ein neues Gesetz garantiere entsprechende Freibeträge.

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