Paukenschlag: Gericht kippt Fürther S-Bahn-Schwenk

9.11.2017, 14:22 Uhr
Paukenschlag: Gericht kippt Fürther S-Bahn-Schwenk

© Hans-Joachim Winckler

Das Bundesverwaltungsgericht hat nach eigenen Worten "Verstöße gegen zwingende Rechtsvorschriften festgestellt". Außerdem beanstandete es die Art und Weise, wie das Eisenbahnbundesamt den Schwenk und die alternative Bündelungstrasse an der bestehenden Strecke nach Erlangen gegeneinander abgewogen habe. Der Planfeststellungsbeschluss für den S-Bahn-Schwenk sei deshalb "rechtswidrig" und damit "nicht vollziehbar".

Bittere Niederlage für die Deutsche Bahn sorgt für Jubel im Fürther Rathaus. Zur vollständigen Grafik bitte hier klicken

Bittere Niederlage für die Deutsche Bahn sorgt für Jubel im Fürther Rathaus. Zur vollständigen Grafik bitte hier klicken © NN-Infografik

Jubelstimmung herrscht im Fürther Rathaus: Die Entscheidung folge exakt der Argumentation der Stadt Fürth, teilt Oberbürgermeister Thomas Jung mit und ergänzt: "Spätestens nachdem der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages 2011 einstimmig die Fürther Argumente als richtig gewürdigt hat, hätten die Bahn, das Bundesverkehrsministerium und das Bayerische Verkehrsministerium ihre Planung ändern müssen."

OB Jung spricht von "Sieg der Vernunft"

Jetzt, so Jung, blicke die Stadt Fürth erleichtert nach vorne und unterstütze den Bau einer S-Bahn-Linie entlang der Bestandstrasse. Damit blieben Stadeln und Vach auch an den Nahverkehr der S-Bahn angebunden; die Fahrzeiten seien kürzer, der Flächenverbrauch geringer. 

Jung: "Diese Entscheidung ist ein Sieg nicht nur der Stadt Fürth, sondern
auch der Vernunft. Ich bin den Unterstützern inklusive aller Parteien, die die Linie der Stadt überparteilich mitgetragen haben, sehr dankbar."

Lassen Richter ein Hintertürchen offen?

Die Stadt Fürth, der Bund Naturschutz und mehrere Grundstückseigentümer hatten gegen die Trassenführung geklagt. Sie fordern einen S-Bahn-Ausbau entlang der bestehenden Strecke Richtung Erlangen. Im Oktober wurde darüber drei Tage lang in Leipzig verhandelt.

Heute wurde nun das Urteil verkündet. Allerdings sagte das Gericht auch: "Die festgestellten Mängel führen nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, weil sie möglicherweise durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können." Lassen die Richter damit noch ein Hintertürchen für den Schwenk offen?

 

Im Rathaus sieht man das anders: Theoretisch seien die Mängel vielleicht heilbar, so der städtische Verkehrsplaner Matthias Bohlinger. "Aber die Bahn müsste komplett von vorne anfangen, damit entfällt auch das Argument, mit dem Schwenk wäre  der S-Bahn-Ausbau schneller." Jetzt, so Bohlinger, schlage die Stunde der Politik. "Sie muss das erkennen und den Schwenk beerdigen.

 

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