Richter bremsen Ausbau des Fürther Lokals "Gelber Löwe"

8.2.2013, 09:00 Uhr
Richter bremsen Ausbau des Fürther Lokals

© Scherer

Rechts- und Ordnungsreferent Christoph Maier stellt klar: Schadensersatzforderungen haben allenfalls dann Erfolg, wenn sich die Stadt bei der Erteilung einer Baugenehmigung fahrlässig oder vorsätzlich eine Amtspflichtverletzung hat zuschulden kommen lassen. „Wenn sie also einfachste Sachverhalte ignoriert oder Recht sichtlich falsch angewandt hat.“ Ob das beim Gelben Löwen der Fall war, müsste ein Gericht entscheiden. Ob es je dazu kommt, bleibt abzuwarten.

Das Lokal erhielt von der Stadt im August grünes Licht für die gastronomische Nutzung einer früheren Wohnung im ersten Stock. Von Amts wegen abgesegnet war damit die Einrichtung einer Küche (bisher gibt es eine Aufwärmküche), eines Lagers, eines Personal- und eines weiteren Gastraums („Kleeblattstub’n“) etwa für Familienfeiern und den Mittagstisch am Sonntag. Die Wirtsleute Susanne Dresel und Peter Heßler investierten daraufhin, wie berichtet, 200.000 Euro. Doch vorerst bleibt die Stub’n zu.

Anwohner Marcel Schwalme hat die Stadt in diesem Fall verklagt, weil die Vergrößerung der Wirtschaft seines Erachtens „zusätzlichen, vermeidbaren Lärm“ in Fürths Kneipenmeile brächte. In ihrer Eilentscheidung — ein endgültiges Urteil steht aus — geben die Richter ihm insofern Recht, als sie den Betrieb der Kleeblattstub’n vorerst untersagen. Denn: Der Bebauungsplan lasse Erweiterungen von Gastronomiebetrieben nur „in geringem Umfang“ zu. Auch sei mit mehr Rauchern im Freien, also nachts mit mehr Lärm zu rechnen.

In einer ersten Stellungnahme hatte Maier die Argumentation als „ausführlich und gut begründet“ gewürdigt. Dabei bleibt er, auch wenn der vorläufige Richterspruch die Entscheidung der Stadt infrage stellt: „Bei einem Verwaltungsakt weiß man nie, ob ein Gericht den Sachverhalt genauso sieht wie die erlassende Behörde.“ Von daher müsse prinzipiell „jeder Bauherr immer mit Klagen und Widersprüchen aus der Nachbarschaft rechnen“ — zumindest so lange, bis die betreffende Baugenehmigung rechtskräftig ist. Für gewöhnlich sei das vier Wochen, nachdem sie erlassen bzw. den betroffenen Nachbarn zugestellt wurde, der Fall.

Im Zusammenhang mit dem Gelben Löwen, versichert Maier, habe die Stadt die Sachlage schlicht anders beurteilt als die Richter. Dass das Lokal seine Betriebsfläche mit der 33 Quadratmeter großen Kleeblattstub’n „um fast ein Drittel“ vergrößern würde, finden die Richter offenbar zuviel des Guten. Im Rathaus hingegen habe man das als „geringfügige Erweiterung“ betrachtet, so Baureferent Joachim Krauße. Vor dem Hintergrund der Dauerquerelen um die Frage, wie viel Lärm den Bewohnern der Gustavstraße zugemutet werden kann, habe die Stadt den Pächtern außerdem umfangreiche Auflagen gemacht. Unter anderem mussten die Wirtsleute ein Lärmschutzgutachten vorlegen und eine Lüftungsanlage einbauen.

Die Zunahme der Raucher vor der Tür wiederum habe man, sagt Maier, nach Berechnungen seiner Behörde als „nicht nennenswert“ eingestuft. Maier und Krauße meinen, die Stadt habe ihre Genehmigung „nach bestem Wissen und Gewissen erteilt“ (Krauße).

Der Baureferent weist darauf hin, dass die Argumentation der Richter mit den Rauchern wegweisend sein könnte. Gälten nämlich Raucher formal als Gäste der Kneipe, vor der sie stehen und plaudern oder grölen, ziehe das weitere Fragen nach sich — etwa die, wie lange eine Kneipe überhaupt geöffnet haben darf.

Auf die Frage, ob sie und ihr Partner eine Schadensersatzklage erwägen, hielt sich Löwen-Pächterin Dresel gestern bedeckt und verwies auf ihren Anwalt Roland Meißner. Dieser sagte: „Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen einer eventuellen Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung stehen für uns derzeit nicht auf der Tagesordnung, weil es Wichtigeres und Lohnenderes gibt, nämlich die Fortsetzung der Gespräche zwischen den Anwälten.“ Er meinte damit Gespräche zwischen ihm und Schwalmes Anwältin Kerstin Sabine Kreitinger, die auf eine konstruktive Lösung im Gustavstraßen-Konflikt abzielen.

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