S-Bahn-Bau: Stadt Fürth wappnet sich für den Prozess

3.3.2014, 06:00 Uhr
S-Bahn-Bau: Stadt Fürth wappnet sich für den Prozess

© Hans-Joachim Winckler

Wie berichtet, hat die Bonner Behörde im Januar einen Planfeststellungsbeschluss erlassen, der das Vorhaben der Bahn absegnet, die S-Bahn-Strecke zwischen Fürth und Erlangen in einer Kurve über das Knoblauchsland zu führen.

Bei der Stadt, die eben diesen Schwenk über unbebautes Ackerland seit Jahren verhindern will und sich statt dessen für einen S-Bahn-Bau entlang der Bestandstrasse einsetzt, reagierte man entsetzt. Wegen positiver Signale aus den Petitionsausschüssen von Bundestag und Landtag und nicht zuletzt der Zusage von Bayerns Verkehrsminister Joachim Herrmann, die Planungen der Bahn und die Einwände der Stadt noch einmal gründlich zu prüfen, war man in Fürth überzeugt, den Kampf auf politischer Ebene zu gewinnen.

Vierwöchige Frist

Jetzt sieht es so aus, als habe das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das letzte Wort. Noch sei der Planfeststellungsbeschluss nicht bei der Stadt eingegangen, sagte Oberbürgermeister Thomas Jung in der Stadtratssitzung. Wird das Dokument zugestellt, und damit rechnet man im Rathaus täglich, beginnt gewissermaßen die Uhr zu ticken.

Innerhalb einer Frist von vier Wochen muss die Stadt dann Klage gegen den Beschluss einreichen. Zugleich muss sie mit einem Antrag, der gut begründet sein will, dafür sorgen, dass der eigentliche Projektstart verschoben wird. Dies sei wichtig, betonte der OB auf Nachfrage, weil die Bahn in diesem besonderen Fall ansonsten trotz Klage Fakten schaffen könnte, indem sie etwa Enteignungsverfahren in Gang setzt.

Jung wertet es als „starkes Zeichen“, dass der Stadtrat einstimmig und wegen der gebotenen Dringlichkeit auch ohne Zögern Mittel in Höhe von 100000 Euro für das Verfahren bewilligt hat. „Das zeigt deutlich, wie ernst es uns mit der Klage ist.“

Die hohe Summe dient nicht nur dazu, Anwaltskosten und Gerichtsgebühren zu begleichen, sie verschafft der Stadt auch Handlungsspielraum anderer Art. Weil das Grundrecht auf Eigentum vor Gericht deutlich schwerer wiege als die Planungshoheit der Kommune, so der OB, seien die Chancen privat klagender Grundstückseigentümer als höher einzustufen. Um das Risiko für die betreffenden Landwirte zu minimieren, will die Stadt sie gegebenenfalls über das „Aktionsbündnis gegen den S-Bahn-Verschwenk“ finanziell unterstützen.

Bündnissprecher Harald Riedel wies im Stadtrat darauf hin, dass die Bahn im Bereich des Schwenks „keinerlei Grundstücke“ besitze. Dies sei ein „schlagendes Argument“ vor Gericht, argumentierte der Grünen-Stadtrat.

„Egoistische Interessen“

Den Klageweg zu beschreiten hält er vor allem deshalb für richtig, weil die Bahn dann wegen der Verschiebung des Projektstarts nicht aktiv werden kann. „Es geht darum, Zeit zu gewinnen“, meinte Riedel und äußerte die Hoffnung, dass parallel zu einem Rechtsstreit „die Tür zu einer politischen Lösung geöffnet wird“.

Mit ihrem Widerstand zum S-Bahn-Schwenk hat sich die Stadt in der Nachbarschaft nicht beliebt gemacht. In Nürnberg etwa hegt man Sorge, dass die Fürther mit einer Klage den S-Bahn-Bau an sich gefährden. Bei der FN-Podiumsdiskussion am Montag hatte OB Jung abgewunken: Dahinter stünden „egoistische Interessen“, Nürnberg strebe doch nur nach einem S-Bahn-Anschluss für die Schmalau. Jung, der von Beruf Jurist ist, meinte, Fürths Chancen auf einen Erfolg stünden 50:50. Und das sei vor Gericht nicht die schlechteste Ausgangssituation.

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