S-Bahn-Schwenk: Stadt Fürth erstreitet sich Akteneinsicht

24.4.2015, 06:00 Uhr
S-Bahn-Schwenk: Stadt Fürth erstreitet sich Akteneinsicht

© Hans-Joachim Winckler

In seinem Urteil hatte das zuständige Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bereits Ende Januar Forderungen der Stadt Fürth gegen die DB Projektbau, Zugang zu Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) zu erhalten, teilweise stattgegeben. Die Unterlagen, um die es geht, betreffen laut Kommune insbesondere Kostenschätzungen und –berechnungen, unter anderem für den Erwerb von Grundstücken für den Bau der Trasse durchs Knoblauchsland, sowie Dokumente zum Betriebsprogramm und Bauumfang.

Die Begründung, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus, bestätige die Rechtsauffassung der Stadt Fürth, dass sämtliche Informationen über die Planfeststellung zum umstrittenen S-Bahn-Schwenk offenzulegen seien.

"Deutsche Bahn zieht endlich Konsequenzen"

Oberbürgermeister Thomas Jung gibt angesichts dessen erneut seiner Hoffnung Ausdruck, „dass die Deutsche Bahn endlich die Konsequenzen zieht“ - sprich: von ihren Schwenk-Plänen abrückt und die von der Stadt gewünschte Trasse neben den bestehenden Gleisen Richtung Erlangen baut. Die jüngst gefällte Entscheidung, im Fürther Bogen Weichen zu bauen, die schon vorab einen regelmäßigen S-Bahn-Verkehr ermöglichen sollen, ist für Jung das „erste positive Zeichen“ in dieser Hinsicht.

Nach Einschätzung von Wolfgang Baumann, von der Stadt beauftragter Rechtsanwalt, zeigt das Gericht deutlich auf, dass eine „Blockadehaltung“ der Bahn bei der Gewährung des Zugangs zu Umweltinformationen „rechtlich nicht haltbar ist“. Nun bleibe aber abzuwarten, ob das Unternehmen in die noch innerhalb eines Monats mögliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht geht.

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