Sieg vor Gericht: Stromanbieter muss Bonus zahlen

15.8.2018, 21:00 Uhr
Sieg vor Gericht: Stromanbieter muss Bonus zahlen

© Foto: Jens Büttner/dpa

Tobias Fiedler hat vier Kinder, arbeitet als Angestellter in der Chemiebranche und wechselt oft und gern den Stromanbieter. Ein Jurist ist er nicht, die vergangenen Monate fühlten sich für ihn aber so an: Ein Streit mit seinem letzten Stromanbieter landete vor dem Amtsgericht Fürth.

Der Reihe nach: Im November 2016 wechselte Fiedler zu Grüner Funke, eine Marke der Fuxx Sparenergie. Es ist eine jener Firmen, die in Vergleichsportalen wie Check24 oder Verivox ganz oben auftauchen, weil sie günstig sind und Neukunden mit hohen Bonuszahlungen locken.

Das böse Erwachen folgte im Fall Fiedler mit der Jahresrechnung. Der Zirndorfer meint damit keinesfalls den Umstand, dass er über 200 Euro nachzahlen musste. Vielmehr hatte der Lieferant von dieser durchaus korrekten Summe nicht den versprochenen Neukundenbonus abgezogen.

Fiedler hakte nach. In einem Antwortschreiben hieß es nach einiger Zeit: Er habe in seinem Haus einen sogenannten Mehrtarifzähler installiert, eine Bonuszahlung sei deshalb nicht möglich. Tatsächlich steht diese Klausel im Vertrag – irgendwo in den endlosen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Damit abfinden wollte sich der 42-Jährige nicht. Was Mehrtarifzähler sind, wusste er bis dato nicht. "Die Stadtwerke haben den uns irgendwann eingebaut." Ihre Besonderheit: Sie arbeiten mit zwei Zählwerken und können theoretisch günstigen Nachtstrom getrennt erfassen. Für seinen Vertrag bei Grüner Funke war das bedeutungslos, er hatte keinen Tag- und Nacht-Strom-Tarif. Für ihn stand also fest: Hier wird mit "fadenscheinigen Argumenten" versucht, die Bonuszahlungen zu umgehen.

Fiedler holte sich Rat beim Betreiber von www.verbraucherhilfe-stromanbieter.de, der auf seiner Internetseite Menschen eine Plattform bietet, die Ärger mit dem Stromanbieter haben. Mut machte ihm zudem, dass bereits mehrere Gerichte "weniger seriös arbeitende Stromversorger", so Fiedler, dazu verdonnert hatten, die Boni auszuzahlen. AGB hin oder her.

Nach einigen Schriftwechseln lenkte der Stromanbieter ein und bot erst 50 Euro, dann 70 Euro Bonus. Nein, ganz oder gar nicht, dachte sich Fiedler, ihm standen 133 Euro zu. Heute sagt er selbstkritisch: "Wenn ich gewusst hätte, was alles noch kommt, hätte ich die 70 Euro nehmen sollen."

30 Stunden Arbeit

Weil Fiedler die Nachzahlung zurückgehalten hatte ("Ich wollte ihnen das Geld erst geben, wenn sie meinen Bonus anerkennen"), erhob der Energielieferant eine sogenannte Feststellungsklage. Es kam zum Prozess. Gut 30 Stunden Arbeit, schätzt er, habe er alles in allem investiert, um Briefe zu schreiben und sich auf die Verhandlung vorzubereiten. "Für ein paar Euro fuffzig", sagt er schmunzelnd, "eigentlich ziemlich irre." Aber jetzt gab es kein Zurück mehr.

Im Juli dann der Showdown: Die Amtsrichterin in Fürth weist die Klage des Stromanbieters ab. Unter anderem heißt es in der Begründung: "Die Klagepartei kann sich nicht darauf berufen, dass der Neukundenbonus bei Mehrfachtarifzählern nicht zu zahlen ist." Fiedler bekommt den vollen Bonus, zahlt am Ende aber doch drauf: Er muss 44 Prozent der Gerichtskosten tragen – circa 200 Euro. Der Zirndorfer führt das darauf zurück, dass er die Nachzahlung als Sicherheit zurückgehalten hatte. Zwar habe er vor Gericht und auch gegenüber dem Stromanbieter stets betont, dass die Summe unstrittig sei, dass er sie natürlich zahlen müsse und auch werde. Jetzt weiß er: "Ich hätte es sofort tun sollen." Dann, davon ist er überzeugt, hätte der Gerichtsgegner die Kosten der Verhandlung komplett übernehmen müssen.

Trotzdem ist er einigermaßen stolz auf seinen Sieg, noch einmal würde er das wegen des immensen Zeitaufwands aber nicht durchfechten. Jetzt will Fiedler andere Menschen davor bewahren, dieselben Fehler zu machen. Verbraucher, sagt er, sollten sich nicht allein von günstigen Preisen locken lassen, sondern recherchieren, welchen Ruf eine Firma hat und wie zufrieden die Kunden mit ihr sind. Und natürlich: Gerade bei versprochenen Boni lohne sich ein Blick in die AGB. Das raten auch die deutschen Verbraucherzentralen, dort heißt es: "Wird ein Bonus einbezogen, sollten Sie die Bedingungen für dessen Auszahlung überprüfen." Eine Stellungnahme der Fuxx GmbH lag am Dienstagabend noch nicht vor.

6 Kommentare