Streit um Ästhetik in der Denkmalstadt Fürth

21.1.2013, 09:00 Uhr
Streit um Ästhetik in der Denkmalstadt Fürth

© Entwurf: P&P, Foto: Hans Winckler

Der FN-Artikel über das Parkhaus, das die Unternehmensgruppe P&P errichtet hat, um Stellplätze für ihre Wohnbauprojekte in der Oststadt zu schaffen, wird inzwischen im Internet lebhaft diskutiert. Als er „dieses Bauwerk“ zum ersten Mal gesehen habe, habe er „fast einen Unfall gebaut“, schreibt beispielsweise jemand, der sich „Steve“ nennt. Begründung: „In eine Häuserzeile von alten Sandsteinbauten so etwas zu bauen, ist einfach unterirdisch.“

Ein „Käfig“ sei das, heißt es an anderer Stelle, während ein Befürworter findet, für ein Parkhaus sei es „alles andere als hässlich“ und „auf jeden Fall besser als die verlotterte Baulücke“, die vorher dort gewesen sei.

Fest steht: Wäre es nach dem Baukunstbeirat gegangen, jenem Gremium aus Architekten und Künstlern, das die Stadt bei markanten Projekten ehrenamtlich berät, gäbe es das Parkhaus nicht. Der Beirat hatte das Vorhaben rundweg abgelehnt, sagt Vorsitzende Sesselmann. Abgesehen davon, „dass eine Blechfassade mit einer bestimmten Farbe neben Gründerzeitfassaden nicht ausreicht“, so die Architektin und Stadtplanerin, sei ein Parkhaus an solch prominenter Stelle deplatziert.

Im Rathaus hielt man es für wichtiger, der Parknot im Viertel zu begegnen, die sich verschärft, seit P&P in der Umgebung frühere Quelle-Liegenschaften in Wohnraum verwandelt. Nun ist das Parkhaus fast fertig. Für 300000 Euro wird die Fassade noch mit beigen Metallelementen — „eine Art Metall-Gardinen“ (Baureferent Joachim Krauße) — verhängt, auf deren Farbton man sich laut P&P-Chef Michael Peter in vielen Gesprächen mit der Stadt verständigt habe.

"Grundsätzlich relativ freie Hand"

Baureferent Krauße sagt, Investoren hätten in gestalterischen Fragen grundsätzlich relativ freie Hand, seien nur dann eingeschränkter, wenn Objekte unter Ensembleschutz stehen. Ablehnen könne die Stadt nur „eine absolut als störend empfundene Entgleisung“. Zwar könne eine Kommune Gestaltungssatzungen mit Detailvorgaben erlassen. Krauße hätte nichts gegen ein solches Regelwerk, das es in Fürth nicht gibt, sieht aber Probleme in der Praxis.

So befürchtet er, dass damit das kreative Potenzial findiger Architekten und Bauherren eingeengt würde, das ja auch für positive Überraschungen sorge. Als Beispiel nennt Krauße die Entscheidung eines Bauherrn in der Gartenstraße für hervortretende Fenstersimse anstelle der üblichen Fensterbleche. „Kleine Maßnahme, große Wirkung, die Simse geben dem Neubau eine besondere Note.“

Gestaltungssatzungen, problematisiert der Referent weiter, würden von Investoren oft „als Gängelung empfunden“. Wenn dann Anträge auf Befreiung kämen, brauche man „einen Stadtrat, der die Satzung auch beinhart durchsetzt“. Sesselmann bestätigt: „Eine Satzung schränkt die Phantasie ein.“ Und: „Die Entscheider bei der Stadt müssen das Rückgrat haben, sie gegenüber Investoren durchzusetzen.“ Die BKB-Vorsitzende verhehlt nicht, dass es Fürth ihrer Ansicht nach an diesem starken Rückgrat fehlt. „Dabei könnte die Stadt viel selbstbewusster sein“, sagt sie und verweist auf „das gelungene Beispiel Südstadtpark“.

Beim Parkhausbau hätte sich Sesselmann eine strukturiertere Herangehensweise gewünscht. In Fürth fehle es am Gesamtkonzept, kritisiert sie, denn denkbar wäre etwa auch eine Quartiersgarage zwischen Bahn und Gebhardtstraße gewesen. „Die Stadt muss mehr vorausdenken“, findet Sesselmann, plädiert für einen städtebaulichen Rahmenplan und schwärmt vom Regensburger Gestaltungsbeirat als „dem Vorbild in Bayern. Sein Ruf ist so gut, dass es Architekten als Auszeichnung sehen, wenn er ihr Projekt behandelt.“ Und: Der Regensburger Stadtrat habe sich auferlegt, dem Votum des Beirats zu folgen.

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