Streit um Gustavstraße: Auch Wirte lehnen Kompromiss ab

24.1.2015, 15:00 Uhr
Unter anderem der Wirt des "Gelben Löwen" lehnt den Kompromiss zur Gustavstraße ab.

© Hans-Joachim Winckler Unter anderem der Wirt des "Gelben Löwen" lehnt den Kompromiss zur Gustavstraße ab.

Selten sind sich Wirte und Kläger einig, diesmal stimmt man in einem Punkt überein: Als „nicht akzeptabel“ beurteilen beide Seiten den am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ausgehandelten Kompromiss.

Die Mediation zwischen Oberbürgermeister Thomas Jung und einem Hausbesitzer, der wie die anderen vier gerichtlich für mehr Ruhe in der Gustavstraße kämpft, habe „bei allem Respekt für die Schwere der Verhandlungen“ Ergebnisse gebracht, „die von uns unter keinen Umständen zu akzeptieren sein können“, heißt es in einer Stellungnahme, die den FN vorliegt.

Die Stellungsnahme der Wirte finden Sie hier.

Unterzeichnet haben sie die Wirte folgender Kneipen: Gelber Löwe, Kaffeebohne, Pfeifndurla, Wein und Meer, Bar und Tiekings. Ihr Schreiben hat das Rathaus an die Stadträte weitergeleitet. Diese sollten, wie berichtet, eigentlich kommenden Mittwoch über den Kompromiss abstimmen, müssen sich nun aber mit der Frage befassen, ob die Stadt zu neuen Mediationsgesprächen bereit ist.

Stadt wertete Kompromiss als großen Erfolg

Die Position der Wirte steht fest: Sie prophezeien einen „fragilen Pseudofrieden“. Die in der Mediation ausgehandelte Sperrzeit für die Freischankflächen (23 Uhr) bleibe „illegal“ und damit ständig angreifbar, da sich an der rechtlichen Grundlage, der TA Lärm, nichts ändere. Es müsste nur ein neuer Kläger auftauchen, der sich daran stört, dass ab 22 Uhr der Lärmgrenzwert von 45 Dezibel überschritten ist.

Zur Erinnerung: Richter des Ansbacher Verwaltungsgerichts haben bereits deutlich gemacht, dass der Außenausschank in der Gustavstraße in ihren Augen um 22 Uhr enden müsse. Die Stadt, die befürchten musste, dass das Urteil im Berufungsverfahren bestätigt werden würde, hatte den Erhalt der 23-Uhr-Regelung im Kompromiss als großen Erfolg gewertet.

Im Gegenzug akzeptierte sie Einschnitte zu Lasten der Gastronomen. Der Preis scheint den Wirten allerdings zu hoch: Für sie, die schon zuvor Einschnitte hinnehmen mussten, verschärfe sich die Situation nur, „ohne jegliche Rechtssicherheit“. Unter anderem müssten sie die Außenbestuhlung um ein Viertel reduzieren, die Löwenbar dürfte nicht mehr bis vier Uhr geöffnet sein, der Laden „Wein und Meer“ dürfte als einziger der Straße nicht mehr an Festen teilnehmen.

"Dieser Gedankengang ist selbstzerstörerisch"

Neben schierer existenzieller Angst bewegt aber auch Kalkül die Gastronomen: Sie hoffen auf einen großen Aufschrei – in Bayern oder gar deutschlandweit. Denn sollte Fürth die 22-Uhr-Außensperrzeit von höchster Instanz verordnet werden und daraufhin etwa ein Kläger aus München selbiges für die Leopoldstraße fordern, würde sich die Politik, so ihre Hoffnung, endlich mit der TA Lärm beschäftigen und sie den veränderten Lebensgewohnheiten anpassen. Oder der Freistaat würde doch noch die Biergartenverordnung auf Freischankflächen ausweiten.

Rechtsreferent Christoph Maier indes warnt: „Ich halte diesen Gedankengang geradezu für selbstzerstörerisch.“ Die 22-Uhr-Entscheidung der Ansbacher Richter habe man im Freistaat sehr wohl registriert. Handlungsbedarf sah die Staatsregierung gleichwohl nicht: Der SPD-Vorstoß in Sachen Ausweitung der Biergartenverordnung fand keine Mehrheit. An der TA Lärm und dem Bundesimmissionsschutzgesetz könnte der Freistaat gar nicht rütteln — beides liegt in der Verantwortung des Bundes.

Maier selbst sieht „gute Chancen“ für Rechtssicherheit, wenn man die übrigen Kläger für den Kompromiss gewinnt: Er glaubt nicht, dass danach ein neuer Beschwerdeführer in Ansbach die Übereinkunft kippen könnte. „Andernfalls würden wir in Berufung gehen und wieder am VGH landen.“

Die wichtigsten Regelungen des Kompromisses finden Sie hier.

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