Ungeliebter Mobilfunk

18.11.2011, 09:00 Uhr
Ungeliebter Mobilfunk

© Hans-Joachim Winckler

Auf dem Dach des Rathauses ragen mehrere Mobilfunkantennen in die Höhe, und wer von hier aus nach Nordwesten blickt, entdeckt auf dem Dach des Mehrfamilienhauses in der Vorderen Hochstraße 11 ebenfalls eine Anlage. Diese will die Telekom Deutschland GmbH um die sogenannte LTE Technologie erweitern, das heißt die vorhandenen Antennen werden durch Dualbandantennen ersetzt, mit deren Hilfe die mobile Breitbandversorgung verbessert werden soll.

Im Juli dieses Jahres war die Stadt darüber in einem Schreiben informiert worden, außerdem hatte die Telekom darum gebeten, mögliche Alternativstandorte — eventuell auf einer städtischen Immobilie — innerhalb eines Suchkreises von maximal 300 Metern vorzuschlagen. Dazu sahen sich aber weder Liegenschaftsamt noch Bauverwaltung in der Lage. So stand es in der Vorlage für den Stadtrat zu lesen.

Eine Aufrüstung der Anlage an der Hochstraße ist mit Blick auf den benachbarten Standort Rathaus aus Sicht der Stadtverwaltung, die sich dabei auf ein Gutachten des Tüv Süd beruft, jedoch ebenfalls nicht zu empfehlen. Der Grund: Die erhöhten Strahlen-Immissionen. Dieser Ansicht schloss sich der Stadtrat einstimmig an. Da es in Oberasbach bereits eine Reihe von Mobilfunkstandorten gibt, wäre ein Bündelung die beste Lösung, die scheitert jedoch oft an finanziellen oder technischen Gründen.

Dass die Belastungen sich durch die geplanten Erweiterungen erhöhen, räumt auch die Telekom ein. In einer Mail an die Stadt vom September heißt es aber, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten würden, dies garantiere „die Standortbescheinigung, ohne die wir einen Mobilfunkstandort nicht betreiben dürfen“.

Da die Kommune keine Vorschläge unterbreitet, sind ihre Möglichkeiten erschöpft. Die Anlage in der Vorderen Hochstraße steht auf einem Privathaus, die technische Aufrüstung ist Verhandlungssache zwischen dem Eigentümer und der Telekom, die dann die Stadt darüber lediglich informieren muss. Ein Mitspracherecht hätte die Kommune nur bei Mastanlagen, die genehmigungspflichtig, das heißt höher als zehn Meter sind.

 

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