Zehen im Palm Beach verloren: Kampf um Schmerzensgeld

16.12.2013, 12:58 Uhr
Zehen im Palm Beach verloren: Kampf um Schmerzensgeld

© Stefan Hippel

Der junge Mann benutzte im Palm Beach die damals neu installierte Rutsche „Stargate“. Am Ende der drei parallel montierten Röhren geriet der Oberpfälzer mit dem linken Fuß unter eine Trennwand und blieb hängen. Spezialisten der Feuerwehr mussten ihn befreien. Zwei Zehen seien regelrecht abgeschnitten worden. Die Ärzte hätten sie zwar zunächst wieder angenäht, aber wenige Tage später wieder amputieren müssen, berichtet der Betroffene.

Die massive Verletzung löste eine fatale Kettenreaktion aus, unter der er bis heute leidet. Der angestellte Handwerker war wegen der schweren Fußverletzung 16 Wochen krankgeschrieben. Kurz nach der Wiederaufnahme der Arbeit erhielt er dann von seiner Firma die Kündigung aus „betrieblichen Gründen“.

Wegen der anschließenden Arbeitslosigkeit hatte er erhebliche finanzielle Einbußen. Doch damit nicht genug: Er fand zwar wieder Arbeit, aber nur mit einem befristeten Vertrag. Deshalb hat er jetzt große Probleme, ein neues Auto per Kredit zu finanzieren. Der alte Wagen ging kürzlich kaputt. Der junge Mann spricht auch von hohen Ausgaben für die medizinische Behandlung, die ihm zu schaffen machten. All dies habe dazu geführt, dass er „große finanzielle Probleme“ habe. Schließlich sei er nun auch wegen psychischer Leiden als Folge des Badeunfalls in Stein in Behandlung.

Mit Hilfe einer Rechtsanwältin will er nun eine angemessene Entschädigung erhalten. Im Gespräch mit unserer Zeitung berichtete das Unfallopfer, dass ihm inzwischen ein Gutachten vorliege. Aus dem gehe hervor, dass bei der in Stein verbauten Rutsche angeblich ein „Konstruktionsfehler“ vorliege.

Gleich nach dem Unfall hatte ein Sachverständiger im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein Gutachten angefertigt. Auf Nachfrage der Fürther Nachrichten bestätigte Sprecherin Antje Gabriels-Gorsolke, dass dieses fertig sei. Es sei sehr umfangreich und werde nun geprüft. Noch sei daher „völlig offen“, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt und wenn ja, wem strafrechtliche Vorwürfe zu machen sind.

Die Anwältin des Badegasts ist derweil bereits an die Versicherung des Rutschenherstellers herangetreten. Die Forderungen: Er will ein Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe. Außerdem verlangt er, dass möglicherweise lebenslang auflaufende Behandlungskosten übernommen werden.

Zu dem angeblich festgestellten Konstruktionsfehler konnte Jochen Bohnet vom Hersteller Hartwigsen mangels Kenntnis des Gutachtens nichts sagen. Falls tatsächlich ein Mangel nachweisbar sei, werde die Haftpflichtversicherung den Schaden beheben. „Es tut mir Leid für den Mann, ich kann die Lage gut nachvollziehen“, sagte Bohnet.

Bereits vor mehreren Monaten habe das Unternehmen – allerdings „ohne Anerkenntnis einer Schuld“ – an das Unfallopfer 2500 Euro überwiesen.
 

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