Gäste zahlen in Bad Windsheim nun Kurbeitrag

1.5.2016, 06:00 Uhr
Entspannen in Bad Windsheim - zum Beispiel beim Freilandmuseum? Das ist für Gäste nur gegen Kurbeitrag möglich.

© Schneeberger Entspannen in Bad Windsheim - zum Beispiel beim Freilandmuseum? Das ist für Gäste nur gegen Kurbeitrag möglich.

Grundsätzlich ist beitragspflichtig, wer sich zu Kur- und Erholungszwecken in Bad Windsheim aufhält, ohne dort seinen Hauptwohnsitz zu haben, und dem die Möglichkeit geboten wird, die Kur-Einrichtungen auch zu nutzen. Betroffen ist das Stadtgebiet, mit den Ortsteilen als Ausnahme.

Pro Aufenthaltstag und Person ab dem 16. Lebensjahr sind zwei Euro zu entrichten. 2017 wird der Beitrag auf 2,30 Euro erhöht, ab 2019 auf 2,40 Euro. Tagungs- und Seminargäste sowie Geschäftsreisende, Messegäste und Monteure sind grundsätzlich beitragspflichtig, sofern sie nicht glaubhaft machen können, dass sie die Kur- und Erholungsmöglichkeiten in Bad Windsheim gar nicht nutzen können. Gäste von Gruppenreisen, die nachweislich nur zur Übernachtung in Bad Windsheim sind, müssen hingegen nicht zahlen.

Die Verabschiedung der neuen Beitragssatzung hat sich vor allem wegen intensiver Absprachen mit den Hoteliers lange hingezogen. Die Diskussionen um den Kurbeitrag habe "historische Ausmaße" erreicht, sagte Hotelier Oliver Späth. Seine Akten reichen bis 1996 zurück.

Vom Vermieter einbehalten

Kurbeiträge werden landesweit in zahlreichen staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten erhoben. Dieser wird oft vom Vermieter einbehalten und mit der betreffenden Kommune abgerechnet. Die Gelder fließen meist in die touristische Infrastruktur. In den bayerischen Staatsbädern wie Bad Kissingen oder Bad Steben wird eine Kurtaxe als Abgabe verlangt.

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