Haftstrafe für Hetzjagd auf Farbigen

9.6.2011, 17:34 Uhr

Er wurde wegen Drogenbesitzes sowie Bedrohung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Ein mitangeklagter 34-Jähriger muss wegen Waffen- und Drogenbesitzes acht Monate in Haft. Dem Urteil ging eine Verständigung zwischen den Parteien voraus. Die beiden Verurteilten waren laut Gericht bereits erheblich vorbestraft.

Die beiden Männer hatten den dunkelhäutigen Schüler an einer Nürnberger U-Bahn-Station am Nachmittag des 18. August 2010 ohne jeden Anlass zunächst als „Schwuchtel“ und „Drecks-Ausländer“ beschimpft. Anschließend verfolgte der 32-Jährige den Jugendlichen auf einem Fahrrad und drohte ihm wiederholt damit, ihn umzubringen. Der 16-Jährige hatte auf seiner Flucht Schutz in einem Café und in einem Friseursalon gesucht. Der 32-Jährige schlug auch gegen die Scheibe des Friseursalons und zeigte eine Tätowierung an seinem rechten Oberarm, die ein Sonnenrad darstellt, das einem Hakenkreuz zum Verwechseln ähnlich sieht.

Unabhängig von der Tat waren bei beiden Männern zuvor bei Personenkontrollen Drogen gefunden worden. In der Wohnung des 34-Jährigen hatten die Beamten zudem einen Schlagring und Patronen sichergestellt.

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