24-Jähriger muss für Attacke beim HEC büßen

18.8.2017, 08:57 Uhr
24-Jähriger muss für Attacke beim HEC büßen

© Archivfoto: Matthias Kronau

Eigentlich hört sich alles gar nicht so ganz schlimm an: Ein 24-jähriger Brauer aus München besuchte im März dieses Jahres das Eishockey- Spiel HEC gegen Miesbach im Höchstadter Eisstadion. Die Stimmung unter den Fans heizte sich immer mehr auf, es kam zu wechselseitigen Beleidigungen und Gewaltandrohungen. Dann soll der Münchner laut Anklageschrift im Eifer des Gefechts einen Gegenstand auf einen gegnerischen Fan geschleudert haben, und zwar eine kleine Plastikflasche mit 15 Milliliter Nachfüllflüssigkeit für eine E-Zigarette. Der Höchstadter konnte dem Geschoss ausweichen.

Trotzdem: "Solchem Verhalten muss man einen Riegel vorschieben", sagt Richter Wolfgang Gallasch. Allzu oft endeten solche Streitereien in massiven Ausschreitungen, gerade bei Eishockey- oder Fußballspielen. Außerdem meint auch der attackierte Höchstadter, ein 36-jähriger Angestellter, dass das Plastikfläschen ihm durchaus gefährlich hätte werden können, etwa wenn es ihn am Auge getroffen hätte. Eine Entschuldigung des Angeklagten später am Spielabend lehnte er deshalb auch ab. "Ich fand den Angriff feige und heimtückisch", sagt der Höchstadter vor Gericht. Er bejaht aber die Frage von Wolfgang Gallasch, ob der Angeklagte erkennbar alkoholisiert gewesen sei. Denn tatsächlich ergab ein Alkoholtest damals einen Wert von über zwei Promille. Der Angeklagte, der mit einem Fanbus angereist war, gibt zu, dass er während der Fahrt schon ordentlich gebechert hatte.

Über seinen Verteidiger räumt er die Vorwürfe auch ein. Es habe beidseitige Provokationen und verbale Beleidigungen gegeben. Dann habe er das Fläschchen geworfen - allerdings nur in Richtung der gegenerischen Fans, "ich wollte niemanden gezielt verletzen".

"Er hat diesen Fehler gemacht, aber zum Glück niemanden getroffen", so sein Verteidiger. Das werten er und auch der Staatsanwalt zugunsten des Angeklagten. Ebenso das Geständnis und den Versuch, sich zu entschuldigen. Auch hat der Münchner bisher keine Vorstrafen. Der Staatsanwalt fordert eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 35 Euro, der Verteidiger möchte "deutlich darunter" bleiben.

Richter Wolfgang Gallasch aber will "ein Zeichen setzen" und verurteilt den Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1200 Euro Geldbuße an die FFW Tennenlohe, zahlbar in monatlichen Raten zu 50 Euro - "damit Sie zwei Jahre lang daran erinnert werden, dass Sie etwas falsch gemacht haben". Der Münchner solle künftig "nicht mehr so viel saufen" und sich in Zurückhaltung üben. Gallasch findet allgemein "die Verrohung in der Gesellschaft unerträglich".

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