Wachenroth: Zweieinhalb Stunden Argumente für drei Windräder

19.2.2016, 16:20 Uhr
Wachenroth: Zweieinhalb Stunden Argumente für drei Windräder

© Matthias Kronau

Wachenroth: Zweieinhalb Stunden Argumente für drei Windräder

© Kronau

Anders als eine emotional aufgeladene Podiumsdiskussion am Tag zuvor in Weingartsgreuth verlief der Abend in Wachenroth äußerst sachlich. Das lag unter anderem an einem gut vorbereiteten Referenten Stefan Jessenberger. Der Vorsitzende des Vereins Energiewende ER(H)langen gab sich natürlich wie die anderen Podiumsteilnehmer als Befürworter der drei geplanten Windräder zu erkennen, bemühte sich in der Folge aber um eine möglichst sachliche Trennung von Fakten und Emotionen.

Den Ausführungen folgte über zweieinhalb Stunden auch ein aufmerksames Publikum, das anschließend noch einige Fragen stellte, ohne dass die Stimmung unnötig hochkochte.

Als „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ bezeichnete Jessenberger die Energiewende, bei der jeder Gemeinde eine Aufgabe zukomme. Es sei eine Chance für Wachenroth: Der Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung betrage in Wachenroth derzeit 36 Prozent. „Das könnten mit den Windrädern 128 Prozent werden“, schätzt Jessenberger. Die Gemeinde könnte bei zwei Windrädern von Pachteinnahmen und Gewerbesteuern profitieren (das dritte ist auf gemeindefreiem Gebiet im Staatsforst geplant).

Keine Verspargelung

Bürgermeister Friedrich Gleitsmann skizzierte, dass der Windpark Wachenroth keine spontane Idee sei, sondern in einem größeren Zusammenhang stehe. So hätten 2011 die Überlegungen zu einem großen Windpark „Birkach“ begonnen. „Es war von Anfang an die Idee, einen kommunalen Windpark zu machen, um eine Verspargelung der Landschaft zu verhindern“, so Gleitsmann.

2012 saßen zeitweise Höchstadt, Lonnerstadt, Uehlfeld und Wachenroth mit im Boot. Zunächst hatte die N-Ergie Interesse an dem Projekt, doch zog sich das Unternehmen 2015 zurück, und die mittelständische Firma „Wust - Wind und Sonne“ (WWS) aus Markt Erlbach übernahm das Projekt. WWS hat bereits die fünf Anlagen in Lonnerstadt gebaut.

Das leidige Thema 10-H-Regelung wurde natürlich auch aufgegriffen. Im Falle von Wachenroth bedeutet diese Regel: Weil die Räder näher an Weingartsgreuth liegen als die zehnfache Höhe der Windräder (10 mal 200 = 2000 Meter), ist nun ein gemeindliches Bauleitplanverfahren nötig. Stefan Paulus von der WWS wollte der Regelung aus einer gewissen Perspektive noch etwas Gutes abgewinnen: „Es gibt die Chance zu einer sehr guten Feinplanung.“ Aber: Die 10-H-Grenze habe keine Bedeutung bei der Beurteilung, ob Windräder schädlich oder nicht schädlich seinen. „Auch die Wachenrother Windräder werden genauso vom Landratsamt geprüft, es werden 20 Träger öffentlicher Belange gefragt.“

Alte Gräben

Und natürlich die Bürger, im Bauleitplanverfahren und nun auch beim Bürgerentscheid. „Das ist auch völlig in Ordnung“, sagte Erich Wust. Doch die politische 10-H-Regel könne auch blockieren. „In Wachenroth und Weingartsgreuth habe ich das Gefühl, dass es gar nicht so sehr um die Windräder geht als um alte Gräben, die sich auftun.“

Auch deshalb war es Wust ein Anliegen, die Argumente für die Windräder – insbesondere die regionale Wertschöpfung und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger – möglichst sachlich darzustellen. Die Gemeinde könnte über 20 Jahre Laufzeit geschätzt mit über 800 000 Euro an Gewerbesteuern und Pachteinnahmen rechnen. Über 7 Millionen Euro Ausschüttungen würden die Bürger einstreichen (sofern sie sich mit Einlagen ab 5000 Euro beteiligen). Und knapp 10 Millionen Euro Zins und Tilgungen gehen an die regionalen Kreditinstitute, falls diese zum Zug kommen.

Dieter Emmerich informierte zudem, dass sich die Bürgerenergiegenossenschaft EWERG eG ebenfalls überlege, in Wachenroth zu investieren. Eine Mitgliedschaft in dieser Genossenschaft, die vom Verein Energiewende ER(H)langen initiiert wurde, sei schon ab einem Betrag von 500 Euro möglich.

Dass das Wachenrother Projekt aus Sicht der Kreisgruppe des BN keine Gefahr für Mensch (Infraschall) und Tier darstelle, versuchte Kreisvorsitzender Helmut König darzulegen. Er nannte entsprechende Studien. Und was den Lärm angeht: „Die Anlagen werden schwerlich mit dem Ohr wahrnehmbar sein“, so Stefan Paulus. Auch der Schattenwurf sei absolut keine Beeinträchtigung.

In der Diskussion kamen erneut die bekannten kritischen Fragen auf, etwa nach dem Infraschall und der Nachtbeleuchtung. Andererseits aber formulierte ein Besucher, dass er „kein Verständnis dafür habe, dass mit dem Bürgerentscheid eine zukunftsträchtige Gemeindepolitik torpediert werden soll“. Die große Mehrheit der Gemeinderäte applaudierte stehend dem Bürgermeister, als der noch einmal die Bürger aufforderte, zur Wahl zu gehen und für die Windräder zu votieren.

Bei einer Ablehnung am 28. Februar taucht folgendes Szenario auf: Die zwei auf Gemeindegebiet geplanten Windräder könnten eventuell nur wenige Hundert Meter entfernt auf gemeindefreiem Staatsforst-Gebiet errichtet werden, wo die 10-H-Regelung nicht greift. Dann hätte Wachenroth genauso die Windräder, aber keine Einnahmen.

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