Gustavstraße: Neue Sperrzeiten - aber nur für manche Kneipen

16.3.2016, 19:10 Uhr
Gustavstraße: Neue Sperrzeiten - aber nur für manche Kneipen

© Thomas Scherer

Montags bis donnerstags werden Gäste in dieser Freischanksaison nur noch vor einem Teil der Kneipen wie gewohnt bis 23 Uhr sitzen dürfen. Vor anderen ist unter der Woche draußen schon um 22 Uhr Schluss. Am Wochenende dagegen bleibt es im Freien beim (einheitlichen) Zapfenstreich um 23 Uhr.

Hintergrund ist der Streit um Kneipenlärm in der Fürther Altstadt. Mit der neuen Regelung reagiert die Kommune auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Münchner Richter hatten jüngst einem Fürther Kläger teilweise Recht gegeben. Sie betonten, dass eine achtstündige Nachtruhe eingehalten werden müsse.

Stadt setzt auf individuelle Prüfungen

Unter der Woche ist das nach Ansicht der Richter nur möglich, wenn auf Freischankflächen um 22 Uhr Ruhe einkehrt. Freitags, samstags und vor Feiertagen - wenn also die meisten Menschen am nächsten Tag länger schlafen können - hielten sie eine 23-Uhr-Außensperrzeit für denkbar.

Die Stadt Fürth hat sich nun entschieden, diese Vorgaben nur auf Kneipen in der Nähe der Anwesen der Kläger anzuwenden, damit Gäste zumindest in Teilen der Altstadt länger draußen sitzen können. Ein entsprechender Beschluss wurde am Mittwoch vom Stadtrat mit großer Mehrheit gefasst. Die 22-Uhr-Regelung gilt für: Bar, Grüner Baum, Pfeifndurla, Goldener Reiter, Kaffeebohne, Gelber Löwe, Café Maxx und den Nachfolger von Wein&Meer.

"Die, die beklagt worden sind, die trifft's"

Sollte es Beschwerden über weitere Kneipen geben, werde der individuelle Fall geprüft. Bereits abzusehen ist, dass eine ähnliche Regelung für den Fürther Waagplatz getroffen wird. Dort wohnen ebenfalls zwei Kläger. Alle Wirte in der Gustavstraße werden zudem verpflichtet, "lärmmindernd" auf Raucher vor ihren Türen einzuwirken.

Die Ungleichbehandlung der Kneipen sei nicht schön, sagte Rechtsreferent Christoph Maier. Aber sie sei vom Gesetzgeber "gewollt". Maier verwies auf eine Handreichung des Wirtschaftsministeriums und auf das Beispiel München: Wo es keine Beschwerden gibt, dürfen Gäste dort sogar bis 24 Uhr im Freien bewirtet werden. Fürth fordert seit längerem neue Lärmgesetze.

"Die, die beklagt worden sind, die trifft's, die anderen nicht", fasste SPD-Fraktionschef Sepp Körbl das Ergebnis zusammen. Einen anderen Weg, das Urteil umzusetzen, sehe aber auch er nicht. Neiddiskussionen habe er bislang nicht vernommen.

CSU-Fraktionschef Dietmar Helm machte deutlich, dass er einen Appell für wichtig hält, der ebenfalls Teil des Beschlusses ist: Der Stadtrat fordert Wirte und Bürger, die sich für die Gustavstraße engagieren, auf, die Gäste zu "rechts- und anwohnerfreundlichem Verhalten" anzuhalten und von Protesten gegenüber den Klägern abzusehen.

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