Mehr Geld: Rettungskräfte werden Feuerwehr gleichgestellt

14.8.2016, 06:00 Uhr
Künftig können Notärzte ihre Kosten erstattet bekommen - analog zu Feuerwehrleuten.

© dpa Künftig können Notärzte ihre Kosten erstattet bekommen - analog zu Feuerwehrleuten.

"Im Kampf für eine Gleichstellung von Rettungshelfern mit Feuerwehrleuten haben wir eine Kehrtwende in Bayern erreicht", postulieren die SPD-Abgeordneten Klaus Adelt (Selbitz) und Harry Scheuenstuhl (Fürth, Neustadt/Aisch). Der Innenausschuss des Landtags beschloss die gesetzliche Gleichstellung letztlich einstimmig, weil auch Innenminister Joachim Herrmann (Erlangen, CSU) sich zuletzt dafür stark gemacht hatte.

Über ein Jahr hatten Teile der Christsozialen die Reform aus finanziellen Gründen blockiert, "jetzt ist uns endlich der Durchbruch gelungen", jubiliert die SPD. "Nun haben alle dieselben Rechte." Auch die Freien Wähler hatten es als grotesk kritisiert, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren und des Roten Kreuzes gemeinsam Menschen bei einem Unfall versorgen, aber nur die Floriansjünger und THWler bisher für diese Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung haben.

"Retter leisten wichtigen Beitrag für Gesellschaft"

FW-Chef Hubert Aiwanger sprach im Mai bei einer Klausur in Kleedorf im Nürnberger Land empört von einem untragbaren "Hütchenspiel". Nach außen seien alle für die Gleichstellung ehrenamtlicher Rettungshelfer. Wenn es dann ums Bezahlen geht, gelte das plötzlich nicht mehr. Für ihn steht ein Betrag im einstelligen Millionenbereich im Raum.

Während nach der derzeitigen Regelung Feuerwehrleute einen umfassenden Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch im Einsatzfall erhalten, gilt dies für die Helfer des Rettungsdienstes nur eingeschränkt. Nur die unmittelbar mit der medizinischen Notfallversorgung und rettungsdienstlichen Transportleistung betrauten Kräfte und solche, die bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle zur Unterstützung alarmiert werden, haben seit einigen Jahren denselben Anspruch. Wer aber Opfer und Angehörige betreut wie etwa die Kriseninterventionsteams, oder wer sie mit Essen und Trinken versorgt, in Notunterkünften unterbringt oder für den Materialnachschub bei längeren Einsätzen sorgt, muss für seinen Arbeitsausfall und seine Aufwendungen selbst aufkommen.

"Die Retter leisten einen so wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, dass sie unsere Unterstützung mehr als verdienen", so Abgeordneter Scheuenstuhl. Sie haben "ein Anrecht auf gerechte Behandlung".

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