Nach 21 Jahren: Wird der Fall Frey neu aufgerollt?

27.2.2017, 05:40 Uhr
Nach 21 Jahren: Wird der Fall Frey neu aufgerollt?

© Michael Kasperowitsch

Die 2. Strafkammer des Bamberger Schwurgerichts hatte den damals 28-jährigen Matthias Frey für die brutalen Taten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Sie stellt zusätzlich eine besondere Schwere der Schuld fest. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass Frey den Bekannten einer Kollegin, die er kurz zuvor bei der Schulung des Arbeitsamtes kennengelernt hatte, äußerst brutal mit einem Beil bei Teuchatz (Kreis Bamberg) erschlagen hat. Den Mann hatte Frey zuvor noch nie gesehen. Fünf Tage nach diesem Totschlag habe er eben diese Bekannte laut Urteil in eine Falle gelockt und ihr bei Buttenheim mit einem Feldstein den Schädel zertrümmert. Er habe so verhindern wollen, das sie ihn bei der Polizei für die erste Tat ans Messer liefert.

Die Strafkammer stützte sich seinerzeit auf ein Geständnis des Täters, dass dieser kurz nach seiner Verurteilung allerdings widerrief. Zudem habe die Beweisaufnahme seine eigenen Angaben zweifelsfrei bestätigt, auch wenn, wie das Gericht selbst festhielt, "ein verstehbares Motiv" für die erste Tötung nicht erkennbar und "die Tat nahezu grundlos" erfolgt sei.

Mit Malte Magold haben Frey und seine Eltern erstmals einen Anwalt gefunden, der tief in das Verfahren aus dem Jahr 1996 eingedrungen ist. Sein Wiederaufnahmeantrag umfasst 134 Seiten. Magold spricht zunächst von einem "unverwertbaren Formalgeständnis", das sein Mandant zunächst ablegt habe. Dessen damaliger Anwalt habe ihm dazu geraten, weil angeblich nur so eine mögliche Straferleichterung zu erreichen sei.

Außerdem hätten die Polizeibeamten bei der Vernehmung verbotene Methoden angewandt. Frey sei bedroht und getäuscht worden. Die Polizisten hätten damals sogar bestätigt, dass eine weitere Person an der ersten Tat beteiligt war. "Wir wissen viel mehr ... Es war schon noch einer dabei, aber net so, wie du es erzählt hast. Ganz anders" - so steht es wörtlich im Protokoll.

Außerdem decke sich, so Magold in seinem Antrag, der vom Gericht festgestellte Tathergang nicht mit den Ergebnisse der Obduktion der Leichen. So sei beim Totschlagsopfer von einem Stich in die Brust die Rede gewesen, der offenkundig von einem Messer herrühre. Als Tatwaffe wurde aber ein Beil ausgemacht. Magold: Das Opfer sei quasi mit einem Beil erstochen worden, "was denklogisch nicht möglich ist".

Außerdem hätte das Opfer nach dem Ablauf, wie ihn das Gericht rekonstruierte. mit einem zertrümmerten Schädel noch 20 Meter weit laufen und dann noch Kraft für ein Gerangel mit dem Angreifer haben müssen. Außerdem muss das Blut der beiden Opfer in Strömen geflossen sein. Das haben die früheren Untersuchungen zumindest ergeben. Aber weder an den Tatorten noch an der Kleidung von Matthias Frey haben Gerichtsmediziner Blutspuren entdeckt. Bei dem Mordopfer, einer Frau, haben Experten seinerzeit zudem Male entdeckt, die auf eine Strangulation hindeuten.

"In dem Urteil findet sich zu diesen medizinischen Fakten: nichts", hält Magold in seinem Wiederaufnahmeantrag fest. Der Schuldspruch sei nicht mehr aufrecht zu erhalten. Diesen Antrag hat er nicht nur beim Bamberger Erstgericht eingereicht, sondern auch bei der Staatsanwaltschaft und bei der Instanz, die in diesen Tagen erneut über ein Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung zu entscheiden hat. Das geschieht in regelmäßigen Abständen. 

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