30-Jähriger teilte Kinderpornografie auf Facebook

13.3.2019, 05:59 Uhr

Wegen der Verbreitung von Kinderpornografie stand er vor dem Amtsgericht Neumarkt, und er räumte nach kurzem Zögern seine Verfehlungen ein.

Den Versuch, wenigstens die Tat im März 2017 zu relativieren, erstickte Amtsrichter Rainer Würth im Keim: "Ich rate Ihnen dringendst, den Sachverhalt zu gestehen. Die Indizien sind eindeutig. Ich habe keinerlei Zweifel an Ihrer Schuld."

Die hatte auch Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam nicht. Er rechne dem Angeklagten das Geständnis an, denn Verwicklungen in Kinderpornografie zuzugeben, falle meist nicht leicht. Außerdem ist der Produktionshelfer strafrechtlich nicht vorbelastet. Für die beiden Taten forderte Leykam eine Gesamt-Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 40 Euro.

Der Richter erläuterte dem Angeklagten, dass die Mindestgeldstrafe bei diesem Delikt 90 Tagessätze betrage. Er blieb am Ende mit 120 Tagessätzen zu je 40 Euro etwas unter der Forderung des Staatsanwalts. Denn, was der 30-Jährige getan hatte, bewege sich am unteren Rand dieser Art von Delikten.

Facebook hatte das Auftauchen des Fotos einer nackten, deutlich Unter-14-Jährigen an die Staatsanwaltschaft in den USA gemeldet. Von dort werden die Informationen weltweit an die zuständigen Behörden verschickt. Für Bayern ist das die Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg, die auch die Anklageschrift formuliert hatte.