Aus einem fahrenden Auto geschossen

14.12.2011, 09:40 Uhr

Der junge Mann hatte in der Walpurgisnacht 2011 in Freystadt mit einer Softairpistole aus einem fahrenden Auto geschossen und dabei zwei Kinder getroffen. Diese trugen außer dem Schrecken auch leichte Verletzungen davon.

Der Angestellte zeigte sich vor Gericht geständig, betonte, wie leid es ihm täte und dass so etwas mit Sicherheit nicht wieder vorkommen werde. Die ganze Aktion sei ein Streich zur Walpurgisnacht gewesen und er hätte damit nie jemanden schaden wollen. Außerdem habe er nicht gewusst, dass er mit dem Besitz der Softairpistole gegen das Waffenrecht verstoße, da man sich die Waffen ohne Probleme im Internet besorgen könne.

Richter Rainer Würth schüttelte angesichts der Gedankenlosigkeit der Tat den Kopf. „Auf Leute schießen, da fehlen mir einfach die Worte“, sagte Würth.

Verteidiger Werner Lehmeier betonte, dass die Walpurgisnacht längst eine Eigendynamik entwickelt habe und bei solchen „Dummheiten“ nicht an die Folgen gedacht werde. Er hoffte aber angesichts der tiefen Reue, die sein Mandant zeige und der Tatsache, dass dieser nicht vorbelastet sei, auf ein mildes Strafmaß. Zudem merkte er an, dass bei einer Verurteilung womöglich noch ein weiteres Verfahren beim behördlichen Arbeitgeber auf seinen Klienten zukommen würde.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Richter Rainer Würth erkannten dies an, konnten aber wegen des nach ihrer Ansicht hohen Gefahrenpotential der Tat nicht unter die Mindeststrafe gehen.

So wurde der 22-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren verurteilt. „Ich hoffe, sie haben was daraus gelernt“, schloss Richter Rainer Würth die Verhandlung."

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