Günstiger Wohnraum in Parsberg

10.2.2018, 11:22 Uhr
Günstiger Wohnraum in Parsberg

© Foto: Werner Sturm

"Der Bau von Wohnungen beziehungsweise die Schaffung bezahlbaren Wohnraums gehört nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune. Aber wir haben Verantwortung zu tragen für sozial Schwache." Das sagte Bürgermeister Josef Bauer eingangs der jüngsten Ratssitzung.

Der Rathauschef erinnerte daran, dass sich der Stadtrat schon seit Februar 2016 in vielen Sitzungen mit der Errichtung von kommunalem Wohnraum befasst habe. Nach intensiver Standortsuche und Abstimmung der Vergabemodalitäten sei entschieden worden, auf dem ehemaligen Grundstück des Technischen Hilfswerks in der Eichendorffstraße ein Mehrfamilienhaus mit einer Wohnfläche von rund 1000 Quadratmetern zu errichten.

Das Architekturbüro Dömges aus Regensburg habe in intensiver Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz eine Generalübernehmer-Ausschreibung vorbereitet und durchgeführt. Die beinhalte sowohl die Planung, als auch die schlüsselfertige Realisierung bis zum 31. Oktober 2019. Laut Bauer erfolgte der Grunderwerb von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu einem verbilligten Kaufpreis. Voraussetzung sei die Erfüllung der Anforderungen des Wohnraumfördergesetzes und des Wohnungsbindungsgesetzes gewesen. Wesentlicher Unterschied zum kommunalen Wohnraumförderprogramm sei, dass die jeweiligen jährlichen Einkommen der Haushalte die Einkommensgrenzen nach dem bayerischen Wohnraumfördergesetz nicht übersteigen und eine nach dem Wohnungsbindungsgesetz zu ermittelnde Kostenmiete verlangt werde. Die Berechnung der Miethöhe erfolge im Rahmen der Antragstellung.

Geschäftsleiter Stefan Schmidmeier führte aus, dass die Stadt für die Maßnahme eine Förderung aus dem Bayerischen Kommunalen Wohnraumförderprogramm, der sogenannten Säule zwei, beantragen könne. Die Förderung werde als Projektförderung mit 30 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten und einem zinsverbilligten Darlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt von bis zu 60 Prozent gewährt. Für die vorbereitenden planerischen Maßnahmen werde ergänzend ein Zuschuss in Höhe von 60 Prozent gewährt.

20 Jahre Zweckbindung

Die Dauer der Zweckbindung für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus betrage zehn Jahre, danach würden die Vorgaben für den kommunalen Wohnraumbau für weitere zehn Jahre angewendet, so dass insgesamt ab dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit der Wohnungen 20 Jahre Zweckbindung gegeben sei.

Einstimmig wurden folgende Beschlüsse gefasst: Die Stadt Parsberg beantragt für den Bau des Mehrfamilienhauses einen Zuschuss und ein zinsverbilligtes Darlehen nach dem kommunalen Wohnraumförderprogramm. Das zinsverbilligte Darlehen wird mit einer Laufzeit von 20 Jahren festgelegt. Der Auftrag für die Generalübernehmerleistung zur Errichtung des Mehrfamilienhauses wird an die Parsberger Wohnbau zur geprüften Angebotssumme von 2 138 430 Euro erteilt.

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