Marihuana ins Grab?

2.4.2013, 12:37 Uhr

Im August vergangenen Jahres kaufte der 51-jährige Angeklagte in Dortmund 0,8 Gramm Marihuana und rumpelte auf der Fahrt Richtung Passau, wo sein Neffe beerdigt werden sollte, bei Oberölsbach der Polizei in die offenen Arme. Doch an diesem Tag sollte noch mehr schief laufen.

Denn mit der ersten Begegnung mit der Polizei, als seine Freundin noch am Steuer saß, war es nicht genug: Als die beiden weiter in Richtung Passau fuhren, bekam die Freundin plötzlich einen Migräneanfall und konnte nicht mehr weiterfahren. Daraufhin beschloss der Angeklagte, obwohl er keinen Führerschein besaß, sich selbst hinters Steuer zu setzen, da er es als „völlig unverantwortlich“ einschätzte, seine Freundin fahren zu lassen. Und prompt geriet er auf der Bundesstraße in die nächste Polizeikontrolle.

„Manchmal ist man halt ziemlich blauäugig“, gab die Zeugin, die den Angeklagte fahren hatte lassen, zu. Für das Schwarzfahren verurteilte Richter Rainer Würth den 51-Jährigen aufgrund der besonderen Umstände zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20 Euro. Sein Rechtsanwalt plädierte zuvor auf Einstellung wegen „rechtfertigender Notstände“, was der Richter jedoch wegen des Vorstrafenregisters nicht durchgehen ließ.

Eine, wie gesagt, etwas absurde Geschichte erzählte der Angeklagte dann wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Als er erfahren habe, dass sein Neffen unerwartet gestorben sei, habe er nach etwas Passendem gesucht, das er ihm mit ins Grab geben konnte, führte der Angeklagte aus. Als er erfuhr, dass der Neffe gerne mal „etwas rauchte“, wie er es formulierte, beschloss der 51-Jährige, Marihuana zu besorgen und es ihm ins Grab zu legen. Doch so weit kam es dann nicht.

Obwohl der Angeklagte schon einmal wegen Marihuana-Besitzes — mit dem er seinerzeit angeblich seine Alkoholsucht kurieren wollte — vor Gericht stand, stellte Richter Rainer Würth das Verfahren in dieser Sache ein.

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