Neumarkter Angler ließ Aale unnötig leiden

5.10.2016, 15:16 Uhr
In der Natur vom Aussterben bedroht: der Aal. Doch auch im Eimer darf er nicht unnötig gehalten werden.

© dpa In der Natur vom Aussterben bedroht: der Aal. Doch auch im Eimer darf er nicht unnötig gehalten werden.

 

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Thomas Leykam, warf ihm vor, an zwei Abenden in diesem Jahr mehrere Aale gefangen und mit dem Haken im Maul über Nacht in einem Eimer gehalten zu haben. Am nächsten Tag setzte er sie ins Gewässer zurück, vermutlich weil es sich um zu kleine Exemplare, Schnürsenkel im Fischerjargon, gehandelt hatte.

Ins Internet gestellt

Warum er aber diese Beute stolz ins Internet stellte, weiß nur der 45-Jährige selbst. So brachte er aber den Stein ins Rollen. Ein Tierrechtler von Peta sah die Bilder und erstattete Anzeige. Dem Gericht lag eine CD mit den Aufnahmen vor, die, so Richter Rainer Würth, die Anschuldigungen zweifelsfrei belegten. Allerdings handle es sich um keinen gravierenden Fall von Tierquälerei. Da sei er aus manchen Kuhställen um Längen Schlimmeres gewohnt.

Der Angeklagte überließ das Reden seinem Verteidiger, der anbot, dass sein Mandant bereit sei, einige hundert Euro zu zahlen, wenn das Verfahren eingestellt würde. Dann gehe er nicht das Risiko ein, dass das Landratsamt ihm wegen eines Verstoßes gegen die Regeln der Fischwaid den Fischerei-Berechtigungsschein entziehe. Denn dass sein Umgang mit den Fischen nicht korrekt war, wisse er sehr wohl aus der Angler-Prüfung, hielt im Leykam vor.

Regelrechte Hetzjagd

Rechtsanwalt Mathias Klose beklagte eine regelrechte Hetzjagd der Tierrechts-Organisation Peta auf Angler. Neulich hätte es Klaus Augenthaler getroffen, der sich mit einem kapitalen Waller ablichten ließ, dem er nach dem Fototermin wieder die Freiheit in der Donau geschenkt hatte. Man merke den Anzeigen an, dass bei Peta mit Textbausteinen gearbeitet werde, ergänzte Klose. Da sei offenbar einer der Aktivisten mit nichts anderem beschäftigt, als das Internet noch solchen Dummheiten zu durchstöbern.

Richter und Staatsanwaltschaft gingen auf den Vorschlag der Verteidigung ein. Gegen eine Auflage von 500 Euro an die Staatskasse wurde das Verfahren eingestellt. Im Gegenzug trägt die Staatskasse die Kosten, außer denen des Angeklagten.

Keine Kommentare