Und ewig lockt die Kaffeefahrt

22.11.2011, 00:00 Uhr
Und ewig lockt die Kaffeefahrt

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Nicht, dass Ursula und Walter W. auch nur eine Sekunde geglaubt hätten, es handle sich um bei jener Firma aus dem Münsterland, die sich in dem Schreiben als selbst ernannter „Kämpfer für Ihre Rechte“ aufspielt, um eine seriöse. „Da gibt es keine richtige Anschrift und keine Telefonnummer, nur ein Postfach“, begründet der Studiendirektor a.D. seinen Anfangsverdacht.

Immerhin: Bürozeiten sind angegeben und Rechtschreibung und Grammatik – oft eine große Schwäche der Abzocker – stimmen auch. Freilich ist die Story, die hier in vielen kleingedruckten Zeilen erzählt wird, hanebüchen. Doch wenn nur einer von 50 Adressaten hereinfällt, rentiert es sich für die Gauner schon. „Deshalb wollten wir andere, die auch dieses Schreiben bekommen haben, davor warnen“, sagt Walter W.

Das Märchen heißt „Letzte Erinnerung an den festgesetzten Termin zur nachträglichen Gewinnübergabe“. Rund 950 Euro soll eine Firma namens Gewinn-Service dem Empfänger („wie Sie sich bestimmt noch erinnern“) versprochen, aber nicht ausgezahlt haben.

Das übernehme nun der Finanzdienstleister, der mit der Abwicklung des besagten Unternehmens betraut wurde. Zuzüglich Zinsen, abzüglich Bearbeitungsgebühren stünden ein Restguthaben über 980,07 Euro zu Buche, geparkt auf einem „Travelkonto“, das demnächst aufgelöst werden müsse. Eine Übermittlung per Überweisung oder per Post sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Einlösen geht also nur persönlich. Und zwar „in unserer Zweigstelle in der Nähe von Neumarkt“. Für die Hin- und Rückfahrt sei gesorgt. Vor Ort warte ein „wunderschönes Rahmenprogramm mit einem kostenlosen Frühstück“ und einem warmen Imbiss. Als Zuckerl gibt es einen Artikel im Wert von 162,90 Euro aus den Lagerbeständen der aufgelösten Firma obendrauf, geschenkt. Also schnell die Rückmelde-Karte mit vielen persönlichen Daten ausfüllen, frankieren und absenden.

Im Internet wird allerorten vor solchen Gewinnmitteilungen gewarnt. Auch von jener „indirekten“ der Drei-Namen-Firma aus Bethen. Briefe gleichen Inhalts soll auch ein Absender aus Emstek verschicken.

Zweideutige Formulierungen

Auf der Seite des Lüneburger Vereins VBS (verbraucherschutz.de) zum Beispiel melden sich nicht nur unzählige Empfänger des oben genannten Schreibens. Ein paar ganz Mutige, die sich für die Fahrt angemeldet haben, schildern dort ihren Erlebnissen. Sie berichten von Verkaufsveranstaltungen, bei denen Tabletten, Kuren, Heizdecken, Waschmittel und ähnliche Produkte zu überteuerten Preisen angepriesen wurden. Oft mit Erfolg.

Da wird schnell der Ruf nach der Polizei laut: Wann wird diesen Betrügern das Handwerk gelegt? „Das ist genau der Punkt“, sagt Jörg Degenkolb von der PI Neumarkt. „Liegt hier im rechtlichen Sinne überhaupt ein Betrug vor?“ Denn die gewieften Abzocker bewegten sich in einer Grauzone. „Die Formulierungen in den Gewinnmitteilungen sind so unverbindlich, dass sie verschiedene Deutungen zulassen.“ Ein fast schon klassisches Beispiel aus unserem Brief: „Ein warmer Imbiss steht für Sie bereit.“ Da stehe nirgends, dass man ihn nicht bezahlen muss, sagt der Polizeibeamte. Allein von einem kostenlosem Frühstück ist die Rede. Wie üppig das dann ausfällt, kann sich jeder selbst ausmalen.

Auffallend auch: „Solche Schreiben bekommen in der Regel Bürger ab einem Alter von 60 Jahren, also Senioren“, meint Degenkolb. Vermutlich kämen die Absender über den Handel mit Adressen an die Anschriften. Die PI Neumarkt werde aus der Bevölkerung „immer wieder mal“ über solche Gewinnmitteilungen informiert. „Manchmal kommen die Hinweise geballt, derzeit eher vereinzelt.“

Vor einem waschechten Betrug warnt indessen das Polizeipräsidium Oberpfalz. In dessen Bereich gingen bisher 159 Anzeigen von Internetbenutzern ein. Auf deren Bildschirmen war ein Fenster mit der Mitteilung aufgeploppt, sie hätten beim Surfen illegal Inhalte heruntergeladen oder verbotene Seiten besucht. Verbunden mit einer Blockade des PCs, der angeblich erst gegen die Überweisung eines Betrags, meist in Höhe von 100 Euro, wieder freigeschaltet werde.

Diese Masche lief vor wenigen Monaten noch unter dem gefälschten Logo von Bundespolizei oder Bundeskriminalamt (wir berichteten). Nun kommen auch die Namen anderer Institutionen wie die der Gema hinzu.

Betroffene können sich auch an die Hotline des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), (01805)274100, wenden. Anleitungen zum Entfernen der BKA- oder Gema–Trojaner findet man unter www.botfrei.de

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