US-Army beantragt Erweiterung des Truppenübungsplatzes Hohenfels

24.8.2016, 14:00 Uhr
US-Army beantragt Erweiterung des Truppenübungsplatzes Hohenfels

© Foto: Hubert Bösl

Im Jahr 1951 übernahm die US-Army den bereits im Dritten Reich angelegten Truppenübungsplatz bei Hohenfels und bauten ihn beträchtlich aus. Wuchs der Übungsplatz vor 65 Jahren um 16 000 Hektar nach Westen, geht es heute aber nur um einen Bruchteil davon.

„Die US-Streitkräfte haben in einer förmlichen Liegenschaftsanforderung beim zuständigen Bundesministerium der Verteidigung die Überlassung einer Gesamtfläche von rund 33 Hektar unmittelbar angrenzend an den Truppenübungsplatz Hohenfels beantragt“, teilt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), die Eigentümerin der Grundstücke ist, mit. Das ist ungefähr so viel wie 46 Fußballfelder.

Auf dem Gebiet des Marktes Schmidmühlen, also in Richtung Nordosten, sind es nur zwei Hektar, die dem Truppenübungsplatz zugeschlagen werden sollen. Doch diese zwei Hektar haben es dort nach Meinung der Bevölkerung und des Marktrats in sich. Denn der Übungsplatz würde dadurch an die Bebauungsgrenze des Hauptortes heranrücken, genau in einem Bereich, wo sich Schule und Friedhof befinden.

Man wolle die „Kampfzone“ nicht auf das gewonnene Gelände ausweiten, stellt das amerikanische Militär gleich einmal klar. „Schießübungen sind dort eigentlich nicht vorgesehen“, erklärt Franz Zeilmann, der Sprecher der US-Garnison Bavaria in Grafenwöhr. Er nennt zwar auch Ausbildungszwecke als einen der Gründe für die besagte „Liegenschaftsanforderung“, die der Bund als Grundeigentümer nach dem Nato-Truppenstatut nicht ohne Weiteres, wenn überhaupt, ausschlagen kann. Hauptgrund sei aber die „Arrondierung und Sicherung der Grenzen des Truppenübungsplatzes“, sagt Zeilmann.

Eine Verhinderungstaktik?

Auf „Neumarkter Seite“ sollen die Gemeinden Velburg und Parsberg von der Erweiterung betroffen sein. Der Velburger Bürgermeister Bernhard Kraus vermutet hinter den Plänen aber auch ganz konkrete Befürchtungen der Army: nämlich dass demnächst einheimische Zivilpersonen sozusagen in ihrem Vorgarten herumtappen könnten.

Denn dem Bund gehört nicht nur der Truppenübungsplatz selbst, den er den „Gaststreitkräften“ überlassen hat, sondern auch einzelne, vorgelagerte Parzellen. „Und das sind nicht wenige“, sagt Kraus. Bei früheren Manövern wurden diese Randgebiete auch immer wieder „ein bisschen mitgenutzt“. In letzter Zeit hätten die Waldstücke und Wiesen Begehrlichkeiten von privater Seite geweckt, meint der Bürgermeister von Velburg.

Offenbar gab es Anfragen an die Bima. Das habe die US-Armee offenbar mitbekommen, sagt Kraus, und wolle deshalb solchen Ansinnen nun den Riegel vorschieben. „Es ist also eine Art Prophylaxe.“

Immerhin: Die betroffenen Gemeinden sollen im Rahmen des Antragsverfahren gehört werden. In Schmidmühlen ist dies bereits geschehen, der Marktrat hat einstimmig „Nein“ gesagt. Die Geschütze der Bima sind aber von weit größerem Kaliber: Die Verwalterin der Liegenschaften des Bundes beruft sich auf das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut. Darin verpflichtet sich die Bundesrepublik, „den Gaststreitkräften benötigte Liegenschaften für die Dauer ihres militärischen Bedarfs zur Verfügung zu stellen“.

Das Verteidigungsministerium habe die bayerische Staatsregierung um Stellungnahme zu der Liegenschaftsanforderung gebeten, erklärt die Bima. Diese Stellungnahme liege aber noch nicht vor. Nach deren Auswertung entscheidet das Ministerium: Sagt es „okay“, dann werde die Bundesanstalt der Army das Gelände „auf der Grundlage der einschlägigen völkerrechtlichen Bestimmungen zur ausschließlichen Nutzung überlassen“.

Keine Kommentare