Hundewelpe mit Tollwut
26.03.2010, 10:56 UhrDer Besitzer hatte den Welpen erst am 27. Februar aus Bosnien mit nach Markt Bibart gebracht. Weil der Hund jünger als drei Monate war, konnte er bis dahin noch nicht gegen Tollwut geimpft werden. Wie das Veterinäramt des Landratsamtes mittlerweile ermittelt hat, war der kleine Hund noch in Bosnien selbst von einem Artgenossen gebissen worden, welcher auf Grund seiner Aggressivität seinerseits kurz danach getötet wurde.
In Markt Bibart angekommen, zeigte der Welpe zunächst keine Anzeichen einer Erkrankung. Am 19. März dann biss er sein neues Herrchen, später legte er Symptome wie „Lahmheit, Überempfindlichkeit, Seitenlage und Speichel“ an den Tag. Am Sonntag dann wurde der Hund von einem Tierarzt einschläfert. Weil Tollwutverdacht bestand, wurde der Kadaver zur Sektion und Abklärung des Tollwutverdachtes zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gebracht. Dessen Laborergebnisse ergaben einen positiven Befund, weshalb noch am selben Tag zur endgültigen Abklärung Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut weitergeleitet wurden, welches den Befund des LGL bestätigte.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen hat das Veterinäramt zwei weitere Hunde ermittelt, die Kontakt zu dem Welpen hatten. Beide Tiere sind jedoch nachweislich gegen Tollwut geimpft. Dem gebissenen Hundehalter wurden Impfungen angeraten. zudem wurde er aufgefordert, etwaige weitere „Kontaktpersonen“ zu benennen, damit das Gesundheitsamt diese kontaktieren kann. Weil die Tollwut durch einen importierten Welpen erfolgte und die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, sei nicht mit der Verbreitung der Tollwut zu rechnen, so das Landratsamt. Eine Gefährdung für die Öffentlichkeit könne „derzeit ausgeschlossen werden“.
Klare Regeln
Deutschland war am 28. September 2008 nach den internationalen Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit offiziell für tollwutfrei erklärt worden. Seit vielen Jahren gelten strenge Regeln für Reisen mit Tieren ins Ausland, die von den Tierbesitzern eingehalten werden müssen. Hunde und Katzen, die innerhalb der EU auf Reisen mitgenommen werden, brauchen unter anderem den blauen Heimtierpass mit dem Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung. Hunde und Katzen, die aus einem Drittland wie beispielsweise Bosnien–Herzegowina in die EU eingeführt werden, müssen ebenfalls einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut haben.
Das Landratsamt rät daher dringend, sich bei der Einfuhr von Heimtieren an die bestehenden Vorschriften zu halten. Haustierärzte und das Veterinäramt geben hierzu gerne Auskunft.