13. Juni 1967: Parken nur für Brautpaare

13.6.2017, 07:00 Uhr
13. Juni 1967: Parken nur für Brautpaare

© Kammler

Das höchste Verwaltungsgericht gab – wie berichtet – am Freitag der Klage eines Journalisten statt, der es als unzulässig empfunden hatte, daß vor dem Justizministerium in Stuttgart zwei Parkverbotsschilder mit dem Zusatz "Ausgenommen Dienstfahrzeuge des Justizministeriums" aufgestellt worden waren.

Die drei Änderungen in Nürnberg betreffen zwei "Ausnahmen für Dienstfahrzeuge" vor dem Rathaus Fünferplatz, im Geviert Rathausgäßchen-Rathausgasse und ein Schild für die ersten vier Parkplätze links vor dem Eingang zum Polizeipräsidium. In der Rathauszone wird ein allgemeines Parkverbot ausgesprochen, die Plätze vor dem Polizeipräsidium sollen zum polizeilichen Hoheitsgebiet erklärt und nur "echten Polizeifahrzeugen" reserviert werden.

Die Schilder "Ausgenommen Brautfahrzeuge von 8-12 Uhr" an der Rathausgasse und "Ausgenommen zur Polizei" an den Revieren 4 und 5 bleiben erhalten, weil hier – so Straßenaufsichts-Chef Karl Huber – "der Gemeingebrauch einer Abstellfläche zugunsten dringender Fälle" zurücktreten muß.

Parkverbote, beispielsweise vor den Gebäuden Bauhof 2 und Bauhof 5, werden von dem Urteil nicht betroffen. Auf diesen Flächen können Fahrzeuge, die werktags aus dienstlichen Gründen vorfahren müssen, mit Sondergenehmigungen abgestellt werden. Gleiches gilt auch in anderen Parkverbotszonen im Stadtgebiet. Die Genehmigung liegt im Ermessen der Behörde, darf aber nicht mißbräuchlich erteilt werden. In dieser Hinsicht braucht sich die Verkehrsbehörde keinen Vorwurf zu machen.

Von dem Urteil nicht betroffen sind auch Firmen- oder Behördenparkplätze, die in Erfüllung der Reichsgaragenordnung erworben oder gemietet sind. Beispiele dafür bieten der Platz hinter dem Polizeipräsidium, auf dem die Beamten ihre Wagen abstellen, der Platz neben dem Gericht an der Flaschenhofstraße und der umfriedete Platz Bauhof 7, der als Trümmergrundstück für städtische Zwecke in eine Abstellzone umgestaltet wurde.

Wie streng die Dinge in Nürnberg überprüft werden, zeigt sich am Beispiel Hegelschule, wo an der Turnhalle neben einer Grünfläche einige Parkplätze "nur für Lehrkräfte" reserviert sind. Karl Huber ergänzte den Hinweis, daß es sich hier wohl um privaten städtischen Grund handle, mit der Feststellung: "Die Ecke dort hat keinen Verkehrswert, deshalb sind die Ausnahmeschilder möglich."

Im übrigen zeigt sich die Stadt Nürnberg zufrieden darüber, daß sie keiner Landes- oder Bundesbehörde Sondergenehmigungen erteilt hat, die jetzt rückgängig gemacht werden müßten. "Dafür haben wir aber das Parken auf Gehsteigen erlaubt, soweit es überhaupt vertretbar ist", versichern die Zuständigen sichtlich erleichtert.

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