10. September 1967: Ein teurer Parkplatz

10.9.2017, 07:00 Uhr
10. September 1967: Ein teurer Parkplatz

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Bevor die Kosten von etwa 50 DM nicht bezahlt sind, wird das sichergestellte Fahrzeug nicht freigegeben. Anders ist es mit der Anzeige. Sie flattert erst einige Wochen später ins Haus…

Die Beamten der Verkehrs- und Funkstreife können ein Lied von der Gedankenlosigkeit vieler Kraftfahrer singen, die nichts von Parkplätzen halten. "Man muß sich wundern, mit welcher Unbekümmertheit Fahrzeuge sogar an Kreuzungen einfach abgestellt werden", erzählt ein Obermeister. In den ersten acht Monaten dieses Jahres mußten 35 Fahrzeuge auf Anordnung der Polizei abgeschleppt werden. Wesentlich größer ist dagegen die Zahl der Autobesitzer, die im letzten Augenblick noch ausfindig gemacht werden konnten.

"Wenn es irgendwie geht", erläutert ein leitender Beamter der Schutzpolizei, "versuchen wir schon, die Halter zu ermitteln." Das ist jedoch meist sehr schwierig, obwohl die Beamten sich bei Hausbewohnern erkundigen oder nahe Gastwirtschaften "abklappern". Von der Möglichkeit, ein Verkehrshindernis aus Chrom und Lack aus der Gefahrenzone zu bringen und wenige Meter weiter wieder abzustellen, macht die Polizei nicht Gebrauch. "Dann fahren uns die Besitzer einfach davon", meint sie, "denn oft sind sie auch betrunken. Da wollen wir schon einen Riegel vorschieben."

Apropos Alkohol: wer mit einer kräftigen "Fahne" hinter dem Steuerrad angetroffen wird, muß sein Fahrzeug abliefern. Keinen Pardon kennt die Polizei auch, wenn erhebliche Mängel am Auto festgestellt werden. Sind die Reifen blankgefahren, wandert der Wagen automatisch ins Präsidium. Das gleiche gilt für schwere Schäden an Bremsen, Lenkungen oder an der Anhängerkupplung von Lastwagen. Auch Unfallfahrzeuge müssen oft auf Nummer Sicher gebracht werden – schon aus prozessualen Gründen, weil sich zahlreiche Kraftfahrer später auf irgendwelche Defekte an ihren fahrbaren Untersätzen herausreden wollen. In solchen Fällen wird auch der technische Überwachungsverein eingeschaltet.

Im Laufe eines Jahres läßt die Stadtpolizei einige hundert Fahrzeuge "beschlagnahmen". Da die Polizei kein Standgeld erhebt – eine Satzung ist vom Stadtrat noch nicht erlassen worden – nehmen sich zahlreiche Kraftfahrer sehr viel Zeit, ehe sie ihr Gefährt wieder abholen. Einige rosten auf dem Hof des Präsidiums über ein Jahr lang dahin. Das dauert dem Ordnungsamt oft zu lange. Wird eine angemessene Frist nicht eingehalten, kommen die Fahrzeuge unter den Hammer, zur Versteigerung oder zum Schrotthändler.

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