13. April 1968: „Rudolfs“ sind begehrt

13.4.2018, 07:00 Uhr
13. April 1968: „Rudolfs“ sind begehrt

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Die Sorgen, die Kfz-Händler überall haben, braucht der Beamte nicht zu teilen: ausrangierte Dienstfahrzeuge werden immer schnell abgesetzt. Unter den Interessenten für Autos aus erster Hand gibt es ausgesprochene Polizei-Liebhaber, die sich um „Rudolfs“ reißen und sich im Preis gegenseitig überbieten.

Der Grund für den flotten Absatz liegt in der guten Pflege, die den fahrbaren Untersätzen der Beamten zuteil wird. Sicherheit wird in der polizeieigenen Werkstatt groß geschrieben. „Wir sparen nicht mit Öl und Fett, überprüfen ständig die Fahrzeuge und geizen auch nicht mit Ersatzteilen“, erklärt Amtmann Hahnemann. Sämtliche Einsatz- und Streifenwagen werden alle sechs Monate auf Herz und Nieren untersucht. Die anderen Dienstfahrzeuge kommen in einjährigem Turnus an die Reihe – im Gegensatz zu den Privatfahrzeugen, die nur alle zwei Jahre beim technischen Überwachungsverein vorgefahren werden müssen.

Die gute Pflege zahlt sich aus: Polizeiwagen werden erst abgestoßen, wenn sie 150.000 Kilometer auf dem „Buckel“ haben. Einige Exemplare bringen es sogar auf 200.000 Kilometer – mit einem Motor. Die vier Autos, die jetzt veräußert werden, haben zwischen 146.000 und 173.000 Kilometer zurückgelegt. Die Fahrzeuge können am 16. April von 8 bis 16 Uhr besichtigt werden. Interessenten müssen ihre Angebote bis zum 30. 4. im verschlossenen Umschlag an das Polizeipräsidium schicken.

Der chronische Geldmangel im Stadtsäckel verpflichtet die Polizei, ihre Autos so teuer wie möglich loszuschlagen. Jeder gebrauchte Wagen wird zwar von einem amtlichen Schätzer taxiert, aber den Käufern wird der Preis nicht genannt. Liegt das Angebot über dem Schätzwert, ist es gut; liegt es darunter, gilt der amtliche Zeitwert als Richtschnur. „Darunter ist nichts zu machen“, wehrt Amtmann Hahnemann ab.

Von der Möglichkeit, die ausrangierten Fahrzeuge beim Neukauf einzutauschen, wird schon lange nicht mehr Gebrauch gemacht. Muß der Kfz-Park – 175 Autos, Motorräder, Last- und Spezialwagen – aufgefrischt werden, braucht die Firma keinen „alten Schlitten“ in Zahlung zu nehmen. Das hat einen materiellen Hintergrund; die Polizei müßte sonst auf den Behördenrabatt verzichten. Verzichten müssen selbstverständlich auch Gebrauchtwagen-Kunden auf polizeiliche Attribute: die Autos werden ohne Funk, Stadtwappen und einfarbig geliefert – gegen Barzahlung, versteht sich.

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