17-Jährige vergewaltigt: Haft für zwei junge Asylbewerber

30.11.2016, 16:22 Uhr
Zwei Täter wurden verurteilt, gegen einen dritten Mann ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.

© nn Zwei Täter wurden verurteilt, gegen einen dritten Mann ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.

Am Abend des 21. März 2015, davon ist das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Nürnberg überzeugt, wurde die junge Frau zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung stellt das Gericht die "besondere Schwere der Schuld" fest und verhängt vier Jahre Jugendstrafe gegen den Haupttäter, zwei Jahre und neun Monate gegen den Komplizen - denn dem zweiten Mann ist nur nachzuweisen, dass er die Frau festhielt, nicht, dass er sie auch vergewaltigt hat.

An jenem Abend saßen die junge Frau und die drei Männer in der Wohnung eines der Angeklagten im Nürnberger Stadtteil Wöhrd, der Alkohol floss. Ab hier gehen die Versionen auseinander: Die Angeklagten schilderten eine einvernehmliche Liebesnacht, die Frau habe nacheinander mit allen drei Männern geschlafen, das Mädchen sei aber weder festgehalten noch gezwungen worden, sie habe all dies ausdrücklich gewollt.

Opfer offenbarte sich ihrer Freundin

Die 17-Jährige, die bis dahin weder Erfahrungen mit Alkohol noch mit Sexualität hatte, sprach dagegen von einer Vergewaltigung. Sie offenbarte sich am Tag danach einer Freundin und einer Lehrerin, Monate später ging sie zur Polizei. Vor Gericht stand, wie so häufig in Vergewaltigungsverfahren, Aussage gegen Aussage. In der Gesamtschau der Indizien sind die Richter von der Vergewaltigung überzeugt: Es sei wirklichkeitsfern, dass eine 17-Jährige ihre erste sexuelle Erfahrung mit mindestens zwei Männern gleichzeitig sammelt. Schwer wiegt auch, dass die Angeklagten im Vorfeld des Prozesses versuchten, Zeugen zu beeinflussen und einen noch nicht strafmündigen Bekannten beschenkt haben - damit dieser alle Vorwürfe auf sich nehmen würde.

Doch was, so betont Staatsanwalt Matthias Engelhardt, gebe es denn auf sich zu nehmen, wenn doch alles freiwillig war? Er ließ während der aufwendig und wochenlang geführten Verhandlung zwei Zeugen festnehmen, im Raum steht der Verdacht der uneidlichen Falschaussage vor Gericht, dazu hat sich während der Beweisaufnahme der Verdacht ergeben, dass ein dritter Mann an der Vergewaltigung beteiligt war.

Der Staatsanwalt hat nun auch gegen ihn eine Anklage vorbereitet. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und bereits angekündigt, dass sie Rechtsmittel einlegen wird. Damit steht fest, dass die junge Frau mindestens noch zweimal vor Gericht aussagen muss: In der nächsten Instanz und auch in dem neu angeklagten Verfahren.