Angebliche Sonderzüge für Rechte: VAG wehrt sich

23.3.2016, 15:37 Uhr
Autonome kritisieren die VAG und deren Beförderungspraxis bei rechten Demonstranten. (Symbolbild)

© Karlheinz Daut Autonome kritisieren die VAG und deren Beförderungspraxis bei rechten Demonstranten. (Symbolbild)

Wenn Rechtsradikale angemeldet aufmarschieren, dann sind Gegendemonstranten nicht weit. Ob sich nun Pegida-Anhänger versammeln oder wie am vergangenen Samstag sich Rechtspopulisten vor dem Karl-Bröger-Haus positionieren, die Polizei sorgt dafür, dass sich beide Gruppe nicht zu nah kommen. Das gilt auch, wenn die Versammlungen beendet sind.

So werden die Demonstranten nicht selten zur U-Bahn flankiert und haben diese dann zuweilen für sich allein, weil keine anderen Fahrgäste und damit auch keine Gegendemonstranten Zutritt dazu haben. Eine Regelung, die der organisierten Autonomie (OA) aufstößt und die in den Sicherheitsvorkehrungen lediglich ein Mittel sieht, um den Rechten eine „bequeme An- und Abreise“ zu ermöglichen. Man wehre sich gegen „Sonder-U-Bahnen für Nazis und Rassisten“, wie es im Protestbrief heißt.

Von der Aktion mit dem angeblich vor der Zentrale in der Südlichen Fürther Straße abgelegten Häufchen will man bei der VAG zwar nichts mitbekommen haben, verwehrt sich aber grundsätzlich gegen die Vorwürfe. „Das waren keine vorab geplanten und abgestellte Sonderfahrzeuge, sondern die Entscheidung fiel jeweils situationsbedingt in enger Absprache mit der Polizei“, wie eine VAG-Sprecherin auf Anfrage betont.

Die VAG arbeite seit Jahren mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken eng in Sicherheitsfragen zusammen — um jederzeit die Sicherheit ihrer Fahrgäste, aber auch ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. "Dies gilt vor allem für die Beförderung von Besuchern von Sportveranstaltungen, aber auch im Zusammenhang mit zwar genehmigten, aber unter Sicherheitsaspekten nicht unkritischen Versammlungen."

So seien gegebenenfalls, je nach Einschätzung der Situation durch die Polizei, entsprechende Maßnahmen notwendig. So kann die Polizei-Präsenz ausreichen, um die Situation ruhig zu halten. "Es kann aber auch sein, dass die Polizei ein U-Bahn-Abteil ausschließlich für eine Gruppe freimacht oder die VAG um einen kompletten Zug bittet", so die Sprecherin. Auch die Sperrung eines Abgangs oder eines kompletten U-Bahnhofes sei möglich und war in der Vergangenheit erforderlich – unter dem Aspekt der Sicherheit aller Fahrgäste.

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