Club-Fans verpassten Flieger wegen Polizei

1.10.2013, 21:52 Uhr
Zwei Fußballfans bekamen am Flughafen München Probleme mit der Polizei und verpassten deshalb ihren Flieger (Symbolbild).

© dpa Zwei Fußballfans bekamen am Flughafen München Probleme mit der Polizei und verpassten deshalb ihren Flieger (Symbolbild).

Die beiden Nürnberger Fußballfans hatten im Mai 2011 einen Hin- und Rückflug von München nach Manchester gebucht. Dort wollten sie im Old-Trafford-Stadion die Champions-League-Halbfinalbegegnung Manchester gegen den FC Schalke ansehen. Schalker und Nürnberger Anhänger verbindet eine lange Fan-Freundschaft.

Der 43-Jährige und sein 23 Jahre alter Sohn waren am frühen Morgen des 4. Mai 2011 mit dem Auto zum Münchner Flughafen gefahren und hatten den Wagen dort in einem Parkhaus abgestellt. Obwohl sie spät dran waren, hätte man ihnen am Schalter gesagt, dass sie den Flieger noch erreichen würden. Nach problemlosem Passieren der Sicherheitsschleuse wurden die Nürnberger bei der Passkontrolle aufgehalten: Der Sohn stehe in der Datei „Gewalttäter Sport“ und müsse deshalb zur weiteren Kontrolle mit auf die Wache, so die Beamten.

Auch der Vater folgte den Polizisten aufs Revier. „Wir waren sehr überrascht, denn wir wussten nicht, wie mein Sohn in die Datei gekommen ist. Er hat einmal einen Platzverweis bekommen, aber sonst nie Ärger mit der Polizei gehabt“, sagte der 43-Jährige bei der Beweisaufnahme vor einigen Wochen. Auf der Wache habe man ihnen Flugtickets und Pässe abgenommen. „Wir wurden regelrecht hingehalten“, klagt der Nürnberger. Erst als der Flieger sanft über das Erdinger Moos entschwebt war, bekamen Vater und Sohn ihre Unterlagen zurück und durften gehen.

Eine Umbuchung kam aus Kosten- und Zeitgründen nicht infrage. Deshalb klagten Vater und Sohn, die von Rechtsanwalt und FCN-Aufsichtsratsmitglied Ralf Peisl vertreten wurden, auf insgesamt 780 Euro Schadenersatz für Flugtickets, Arbeitsausfall Benzin- und Parkhauskosten.

Diese Klage wies die 4. Zivilkammer nun ab: Die beiden Fans seien viel zu spät nach München angereist, so die Vorsitzende Richterin Brigitte Schmechtig-Wolf. Wären sie, wie von den Fluggesellschaften empfohlen, 90 Minuten vor dem Start im Terminal gewesen, hätten sie die Maschine trotz der Kontrollen erreicht. Die Polizei habe im Übrigen durchaus Anlass gehabt, die Nürnberger zu kontrollieren: Beide hätten keine Tickets zum Spiel und keine Hotelbuchung vorweisen können. Generell hätte sowieso nur der Vater einen Anspruch auf Entschädigung gehabt. Er konnte nachweisen, dass er die Flugtickets bezahlt hat. Wer Benzin- und Parkhauskosten beglichen hatte, konnte nicht mehr rekonstruiert werden.

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