Hund in Nürnberg grundlos abgeknallt?

21.12.2012, 06:58 Uhr
Hund in Nürnberg grundlos abgeknallt?

© Hagen Gerullis

Der Fall schlägt Wellen, halb Rehhof ist in Aufruhr. „Das geht doch nicht, dass am Waldrand wie im Wilden Westen rumgeballert wird“, empört sich Hans Jürgen Hauf, ein Hundehalter aus dem Viertel.

Was passiert ist? Als Herr L. am Samstagabend mit seiner Hovawart-Hündin auf einer Wiese unweit des Wohngebiets spazieren ging, hörte er plötzlich einen Schuss. Er drehte sich um und musste mitansehen, wie sein fünfeinhalbjähriger Hund, der gerade noch mit anderen freilaufenden Tieren gespielt hatte, starb. Ein Schock für den Rentner. Weinend brach er neben dem toten Tier zusammen.

Was den Jäger dazu bewogen hat, auf das Tier zu schießen, ist bislang unklar und Gegenstand der Ermittlungen. Zeugen berichten, er habe unterschiedliche Gründe für den Abschuss genannt. Angeblich will er das Tier mit einem Fuchs oder Reh verwechselt haben. Die andere Variante: Die Hündin habe im Wald gewildert. Dem widerspricht Herr L. vehement. „Mein Hund hat nicht gewildert.“

Dass seine Hündin grundlos beziehungsweise aus Versehen abgeknallt worden sein könnte, ist das eine. Das andere: Zum Zeitpunkt des Schusses waren neben Herrn L. mehrere Spaziergänger auf der beliebten Strecke unterwegs. Nicht weit entfernt ist ein Kinderspielplatz.

In der Schusslinie?

„Ich war genau in der Schusslinie“, sagt Herr L. „Dass der Mann nur wenige Meter neben seinem Hund stand und sich noch andere Menschen in unmittelbarer Nähe aufhielten, lässt einem bei dem Gedanken, was noch hätte passieren können, das Blut in den Adern gefrieren", schreibt eine Anwohnerin an die Redaktion.

Das Ordnungsamt, die zuständige Behörde für die Jagd, ist eingeschaltet. „Wir nehmen das sehr ernst“, sagt Vizechef Robert Pollack. Heute wollen seine Mitarbeiter mit dem beschuldigten Jäger, Pächter des Reviers in Rehhof, sprechen. Auch die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Rechtsanwalt Andreas Schröder erstattete Anzeige wegen des Verdachts der vorsätzlichen Sachbeschädigung. Ein Tier ist im juristischen Sinne eine Sache. Außerdem erhebt er den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung. Sein Mandant habe einen Nervenzusammenbruch erlitten.

Der Vorfall sprach sich bis zum Bayerischen Jagdverband herum. Zu den Vorwürfen will man sich nicht äußern. „Wir kennen die Einzelheiten nicht“, sagt Sprecherin Barbara Ettl.

Jäger dürfen nur unter bestimmten Bedingungen auf Hunde schießen. Der Hund müsse erkennbar dem Wild nachstellen und körperlich in der Lage sein, dieses einzuholen und zu greifen, sagt Egbert Urbach, Leiter der Landesjagdschule. Soll heißen: Wenn sich ein Chihuahua an die Fersen eines Hirsches heftet, „dann ist das eine Lachnummer“ (Urbach), aber kein Grund zum Schießen. Wie viele Hunde in Bayern jährlich von Jägern getötet werden, wird nicht erfasst.

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