Kontroverse um neues bayerisches Psychiatriegesetz

14.4.2018, 05:43 Uhr
Das neue Psychiatriegesetz sorgt bei Fachverbänden für Kopfschütteln - der Vorwurf lautet unter anderem, Betroffenen zu wenig zu helfen und diese stattdessen zu schnell wegzusperren. Die Folge wäre eine weitere Stigmatisierung psychisch Kranker.

© Thomas Frey/dpa Das neue Psychiatriegesetz sorgt bei Fachverbänden für Kopfschütteln - der Vorwurf lautet unter anderem, Betroffenen zu wenig zu helfen und diese stattdessen zu schnell wegzusperren. Die Folge wäre eine weitere Stigmatisierung psychisch Kranker.

"Was die Staatsregierung jetzt vorhat, hat den Namen Hilfegesetz nicht mehr verdient, sondern es ist ein Stigmatisierungsgesetz", protestiert Elke Ernstberger, Leiterin der Dienste für psychisch Kranke bei der Nürnberger Stadtmission. Und genau das sollte es auf keinen Fall werden. Denn: "Betroffene dürfen nicht vorrangig als Gefahr für die öffentliche Sicherheit betrachtet und behandelt und psychiatrische Einrichtungen nicht zum Angstort werden. Genau das aber passiert nach dem vorliegenden Entwurf." Das lässt schon ein oberflächlicher Blick erkennen: Von den 40 Artikeln behandeln ganze vier Fragen der Hilfe und Versorgung – und sie sind obendrein ziemlich vage gehalten. In den anderen 36 Artikeln ist dagegen bis in die letzte Kleinigkeit die (Zwangs-) Unterbringung geregelt. 

"Es ist fatal, dass hier nicht zwischen der Forensik und der Allgemeinen Psychiatrie unterschieden wird", bemängelt Brigitte Richter von der Selbsthilfeorganisation "Pandora". "Hier wird die Unterbringung behandelt wie der Maßregelvollzug in Haftanstalten." Schon deshalb sei absehbar, dass sich Betroffene künftig noch länger in mit ihren Problemen einigeln statt möglichst rasch Hilfe zu suchen und in Anspruch zu nehmen. Zudem wird die Überbetonung der Sicherheitsfragen der Wirklichkeit nicht gerecht: Die allermeisten psychisch Kranken neigen allenfalls zu einer Selbstgefährdung, nur von sehr wenigen geht tatsächlich eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Eigentlich gründliche Vorarbeit von Fachleuten

Dabei hatten Fachleute aus allen Bereichen der Einrichtungen zur Unterstützung von Menschen in psychischen Krisensituationen schon 2015 gründliche Vorarbeit geleistet, unter anderem an einem Runden Tisch. Ziel war ein Gesetz, das flächendeckend einen schnellen Zugang zu Hilfen sichert und die ohnehin vorhandene Stigmatisierung wenigstens abbaut. "Der Prozess dauerte ein Jahr, dann herrschte Schweigen im Walde", sagt Stadtmissions-Sprecherin Tabea Bozada, "doch als dann im vergangenen Jahr ein Eckpunktepapier auf den Tisch kam, fand sich von den ursprünglichen Empfehlungen fast nichts mehr darin wieder". 

Scharfe Kritik entzündet sich nicht zuletzt an der geplanten Schaffung einer zentralen Unterbringungsdatei: Erfasst werden soll jede Person, die in einer Krisensituation in einer psychiaterischen Klinik war, und sei es nur für wenige Tage, so die Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadtmission Nürnberg, Anke Frers. Gespeichert und für Behörden abrufbar blieben die Daten dann aber fünf Jahre lang.

"Nicht alles schlecht"

"Allerdings ist in dem Entwurf nicht alles schlecht", hob Ernstberger auch hervor. So sollen endlich flächendeckend rund um die Uhr erreichbare Krisendienst in allen Bezirken des Freistaats geschaffen werden – eine alte Forderung der Fachverbände. Bisher gibt es solche Anlaufstellen nur in Mittelfranken und Oberbayern. „Die Krisendienste müssen dann allerdings auch vor jeder Unterbringung eingeschaltet werden“, verlangen Richter und Ernstberger.

Größte Sorge der Fachdienste und Verbände ist, dass das aus ihrer Sicht gründlich missratene und für viele Betroffene schädliche Paragrafenwerk noch vor der Landtagswahl durchgepeitscht werden soll. "Zwei getrennte Gesetze, je eins für Unterbringungen und eins für die Hilfen, wären besser", meint Ernstberger. In den vergangenen Monaten hatten bereits die gesamte Freie Wohlfahrtspflege und der Präsident der Bayerischen Bezirke, Josef Mederer, das Gesetz kritisiert. In der kommenden Woche ist ein Protestkundgebung in München geplant, ehe am 24. April eine Expertenanhörung im Landtag ansteht. 

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