Mit Faust ins Gesicht: Prügelpolizist aus Dienst entfernt

20.5.2015, 15:41 Uhr

Was war geschehen? An jenem 1. Weihnachtsfeiertag  hatte sich der später von dem Polizisten geschlagene Mann mit einem anderen Autofahrer gestritten, ein Streifenwagen kam hinzu. Zwei Polizeibeamte erteilten dem Mann einen Platzverweis, doch als er keine Anstalten machte, zu gehen, griffen  sie nach dem Streithansel, bogen ihm die Arme nach hinten, fesselten ihn und drückten seinen Oberkörper auf die Motorhaube des Polizeiwagens.

Fall beschäftigte 2012 Nürnberger Amtsgericht

Ein Minimum an Gewalt, das den Polizeibeamten in dieser Situation gestattet war. Doch der nun aus dem Dienst entfernte Polizist kam hinzu, und schlug dem bereits gefesselten Mann mit der Faust ins Gesicht.

Der Fall hatte bereits im Oktober 2012 das Nürnberger Amtsgericht beschäftigt: Damals schilderte ein Kollege des Polizeibeamten, wie brutal dieser an jenem 1. Weihnachtsfeiertag  vorgegangen war. Der Angeklagte selbst zeigte keinerlei Schuldeinsicht. In erster Instanz erhielt er eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten – ohne Bewährung. Strafrechtlich kam er mit einer Bewährungsstrafe von elf Monaten davon - doch seinen Stellung als Polizeibeamter ist der Mann nun los.

500 Euro Schmerzensgeld und elf Monate auf Bewährung

Der damals schon vom Dienst suspendierte Beamte legte Berufung ein und erhielt vom Landgericht Nürnberg-Fürth eine weit mildere Bewährungsstrafe von elf Monaten. Er zahlte seinem Opfer, einem strafrechtlich unbescholtenem Bürger, freiwillig 500 Euro Schmerzensgeld, und bekundete in der Berufungsinstanz eifrig Reue. In erster Instanz habe er nur „aus Angst um seine Existenz“ gelogen, räumte er ein. Strafrechtlich kam er somit milde davon, doch seine Stellung als Polizeibeamter ist der Mann nun los.

Zu dem  gerade vor dem Verwaltungsgericht Ansbach durchgeführten Verfahren ist der mittlerweile ehemalige Polizist – das Urteil ist bereits rechtskräftig – nicht erschienen. Er gab auch keine Stellungnahme ab. So folgte das Verwaltungsgericht Ansbach dem Antrag der Disziplinarbehörde und entfernte den Mann aus dem Polizeidienst.

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