Nürnberg-Touristen wohnen immer öfter privat

17.09.2013, 07:00 Uhr
Die Kaiserburg gehört in Nürnberg zu den wichtigsten und bekanntesten Sehenswürdigkeiten. Mit rund zwei Millionen Übernachtungen und 23 Millionen Tagesbesuchern pro Jahr gehört die Noris in Sachen Tourismus zu den zehn am besten besuchten Städten in Deutschland.

© Horst Linke Die Kaiserburg gehört in Nürnberg zu den wichtigsten und bekanntesten Sehenswürdigkeiten. Mit rund zwei Millionen Übernachtungen und 23 Millionen Tagesbesuchern pro Jahr gehört die Noris in Sachen Tourismus zu den zehn am besten besuchten Städten in Deutschland.

Groß und geräumig ist das Zimmer nicht gerade, aber diese Lage... direkt an der U-Bahnstation Schoppershof, dazu ein kleines Kräuter-Salat-Erdbeeren-Paradies auf dem Balkon und diese freundliche Gastgeberin, die sich in der virtuellen Welt Fiorelino nennt. Die junge EDV-Honorardozentin bietet in ihrer Wohnung einen zwölf Quadratmeter großen Raum im fünften Stock ohne Aufzug an. 50 Euro kostet eine Nacht.

Ihre Gäste sind begeistert: „Alles tipptopp, super Gastgeber, alles sauber“, schwärmt etwa Denniss im Gästebuch im Internet, nach Carolins Meinung ist das Zimmer „sehr zu empfehlen - eine bessere Gastfreundschaft kann man sich gar nicht wünschen“. Und Angela schreibt: „Hundertprozentige Weiterempfehlung. Die Unterkunft war sehr sauber und wir wurden herzlich aufgenommen.“

Auch Viktoria und Alexander, die regelmäßig ihre Wohnung mit 35 Quadratmetern im Olivenweg an private Gäste vermieten, können sich über zahlreiche Positiv-Bewertungen im Internet freuen. „Sehr empfehlenswert, für zwei Personen ideal“, schreibt Thomas, und Luigi lobt: „Sehr schön, sauber und komplett eingerichtete Wohnung“. Außerdem seien die Besitzer „sehr freundlich und hilfsbereit“. Nur wenige Minuten brauchen Feriengäste, um den U-Bahnhof Röthenbach zu erreichen - und eine Übernachtung in dem Apartment ist ab 46 Euro zu bekommen.

Private Ferienzimmer erleben aktuell einen Boom in deutschen Städten. In Nürnberg kümmert sich das Tourismusamt nicht direkt um die Ferienwohnungen in der Stadt, aber Verkehrsdirektorin Yvonne Coulin weiß: „Messe-Aussteller oder Urlaubsgäste sind dankbar dafür, auch in einer größeren Stadt Ferienwohnungen zu finden.“

In den Sommermonaten beobachtet sie eine „verstärkte Nachfrage bei den speziellen Anbietern wie FeWo-direkt, Airbnb oder der Mitwohnzentrale“. Immerhin sind nach ihren Angaben allein im Zentrum der Frankenmetropole rund 50 Angebote von Ferienwohnungen oder -zimmern gelistet, in der näheren Umgebung sind über 200 Ferienwohnungen und Privatunterkünfte zu finden.

Wird Raum zweckentfremdet?

Vor allem in deutschen Metropolen wie München, Hamburg oder Berlin gibt es inzwischen bereits einigen Ärger mit den privaten Vermietern von Ferienwohnungen und -häusern, Vor allem, wenn vor Ort zu wenig bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Mit einer Zweckentfremdungssatzung soll zum Beispiel das Sozialreferat in München dafür sorgen, dass dem angespannten Wohnungsmarkt kein Wohnraum entzogen wird.

Eine Zweckentfremdung liegt beispielsweise vor, wenn Wohnungen beruflich oder gewerblich, also zum Beispiel ausschließlich als Ferienwohnung, genutzt werden. Eine solche Nutzung ist genehmigungspflichtig - wer ohne Erlaubnis an Feriengäste vermietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Neben München leistet sich bisher nur die Stadt Hamburg ein Wohnraumschutzgesetz, nach dem sogar der Versuch, Ferienwohnungen ohne offizielle Genehmigung regelmäßig zu vermieten, als Ordnungswidrigkeit bestraft wird.

Aber von solchen Regelungen ist Nürnberg trotz zunehmender Mietwohnungsnot noch weit entfernt - und entsprechende Vorschriften gelten für Eigentümer oder Mieter, die durch die Ab-und-zu-Vermietung an Feriengäste ihren Etat aufbessern wollen, ohnehin nicht.

Nach einer aktuellen Studie von Airbnb, dem weltweiten Marktführer für die Vermittlung von Privatunterkünften, wird der Zusatzverdienst aus der Vermietung von Erst- oder Zweitwohnsitz überwiegend genutzt, um Lebenshaltungskosten wie Miete oder Nahrung zu bezahlen, Kredite zu tilgen oder um für andere regelmäßige Kosten aufkommen zu können.

Als ganz unproblematisch für Wohnungs- oder Hauseigentümer ist die Vermietung als Ferienwohnung allerdings nicht. Zwar hatte der Bundesgerichtshof 2010 (BGH, Az.: V ZR 72/09) klargestellt, dass die Vermietung an Feriengäste eine zulässige Wohnnutzung darstellt, aber erfahrene Ratgeber für die Vermietung von Ferienwohnungen mahnen: „Der Vermieter muss für die Einhaltung der Hausordnung durch seine Feriengäste sorgen.“ Außerdem sollte die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden.

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