Nürnberger Koch tötet Hund mit Messer

11.7.2013, 07:00 Uhr
Ein Koch hat den Hund seiner Freundin umgebracht. (Symbolbild)

© colourbox Ein Koch hat den Hund seiner Freundin umgebracht. (Symbolbild)

Mischlingshund Ruby schnappte nach dem Freund seines Frauchens. Das war dem Koch scheinbar zu viel. Er griff zum Messer und schnitt dem Vierbeiner die Kehle durch. Danach packte er den Kadaver in eine Tüte und versenkte ihn in der Pegnitz. Nur durch Zufall kam die barbarische Tat überhaupt ans Licht.

Es war in der Nacht zum 15. Januar 2012: Dieter N. hatte Krach mit seiner Freundin, deren Kinder schliefen im Nebenzimmer. Sie war nicht zu Hause. Seinen Ärger spülte der Lebensgefährte mit reichlich Alkohol hinunter. Knapp zwei Promille, so rechnete sein Anwalt vor, muss er wohl gehabt haben. Als dann Mischlingshund Ruby dem 29-Jährigen den Platz auf der Couch streitig machte und zuschnappte, brannten bei Dieter N. die Sicherungen durch. Er griff zu einem Messer, das angeblich noch vom Ananas-Zerlegen auf dem Wohnzimmertisch lag, und schnitt dem Vierbeiner die Kehle durch.

Einspruch zurückgezogen

Dafür wurde er bereits zu 70 Tagessätzen verurteilt – doch das war dem Tierquäler zu viel. Er legte Einspruch gegen das Urteil ein. Er habe im Affekt gehandelt und den Hund nicht töten wollen. Die Sache sei „unglücklich gelaufen“. Das sah der Staatsanwalt anders: Er hatte Dieter N. nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes angeklagt. Dort heißt es: „Mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet.“

Dieter N. hatte Ruby noch in der Nacht in eine Plastiktüte gepackt und in der Pegnitz versenkt. Erst drei Monate später hatte seine damalige Freundin die Tat im Rahmen eines anderen Übergriffs bei der Polizei angezeigt.

Amtsrichter Hans Kreiselmeyer erklärte dem Koch und seinem Verteidiger, dass er den Einspruch zurückweise und im Urteil nicht weniger als 70 Tagessätze fordern werde. Der Staatsanwalt betonte sogar, er würde noch höher gehen. Daraufhin nahm Dieter N. den Einspruch zurück.

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