Strafe für Sack-Sünder? Verband klagt gegen Vorschlag

12.7.2017, 05:50 Uhr
Gelbe Säcke dürfen laut neuer Satzung erst ab 18 Uhr am Vortag der Abholung auf Nürnbergs Straßen gestellt werden.

© Harald Sippel Gelbe Säcke dürfen laut neuer Satzung erst ab 18 Uhr am Vortag der Abholung auf Nürnbergs Straßen gestellt werden.

Gerhard Frieser, Vorsitzender des Verbands in Nürnberg, kündigt eine rechtliche Überprüfung der neuen Satzung an. Sollten Bußgeldbescheide wegen der nicht regelkonformen Platzierung von Gelben Säcken erlassen werden, dann werden sie gerichtlich geprüft. Friesers Kritik richtet sich vor allem gegen die Absicht, dass Hauseigentümer die Verantwortung für Mieter, die Gelbe Säcke wild lagern oder zu früh im Außenbereich abstellen, übernehmen sollen.

Vogel hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass Gelbe Säcke erst am Vorabend ihrer Abholung ab 18 Uhr auf die Straße gestellt werden dürfen. Ziel der Ordnungsmaßnahme ist, das wilde Ablagern von Müll in Gelben Säcken zu bekämpfen.Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, der soll 55 Euro Geldbuße bezahlen. "Wieder einmal ein typisch deutsches und unsinniges Verwaltungshandeln", schimpft Frieser. Vogel hatte darauf hingewiesen, dass Hauseigentümer ein Bußgeld für den Fall bekommen können, wenn Mieter gegen die Abfallsatzung verstoßen, aber nicht ermittelt werden.

"Es mag grundsätzlich richtig sein, dass man Müllsünder verfolgt und Verstöße sanktioniert. Das darf aber nicht dazu führen, dass jemand willkürlich dafür bestraft wird. Das ist weder rechtsstaatlich noch sonst moralisch zu begründen", so Frieser.

Hauseigentümer haben keine Möglichkeit, ihre Mieter zu überprüfen, wer, wann, wie und wo Gelbe Säcke vor dem Anwesen abstellt. Außerdem können die Gelben Säcke von anderen Personen stammen. "Haus & Grund" hat in der Region 10.500 Mitglieder und vertritt vor allem die Interessen privater Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer.

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