ver.di Mittelfranken protestiert: "Hartz IV ist Schikane"

21.8.2014, 06:00 Uhr
Die Gewerkschaft ver.di ruft zu Protesten gegen Hartz IV auf.

© dpa Die Gewerkschaft ver.di ruft zu Protesten gegen Hartz IV auf.

Rund zehn Jahre nach Einführung der von Anfang an umstrittenen Hartz-Gesetze spricht der stellvertretende ver.di-Geschäftsführer Ulli Schneeweiß von einer "Sonderrechtszone Hartz-IV". Und er warnt vor weiteren Verschärfungen: "Die Zügel werden noch straffer angezogen, wir sind der festen Meinung, dass Hartz-IV-Empfänger innerhalb der Sozialgesetzgebung abgehängt und prekarisiert werden."

Wie die von ver.di beklagte "eklatante Schlechterbehandlung gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen" im Alltag aussieht, erläuterten bei einem Pressegespräch vier Betroffene aus Nürnberg. Der erwerbslose Willi Ludwig stört sich auch am durch Medien vermittelten Zerrbild: Nicht "Florida-Rolf" sei der typische Leistungsbezieher, sondern Langzeitarbeitslose, die - weil sie älter als 50 sind - kaum mehr eine Chance auf Arbeit hätten.

900 Bewerbungen schrieb Hartz-IV-Empfänger Thomas de Buhr in vier Jahren.

900 Bewerbungen schrieb Hartz-IV-Empfänger Thomas de Buhr in vier Jahren. © Foto: Husarek

Thomas de Buhr kann davon ein Lied singen: Der 55-jährige Offset-Drucker, der auch Technischer Kaufmann und Druck- und Medientechniker ist, hat vor vier Jahren seinen Job verloren und seither 900 Bewerbungen geschrieben. Ohne positives Ergebnis. Stattdessen muss er von 384 Euro im Monat und mit einer ständigen Kontrolle seitens der zuständigen Behörden leben.

"Unter Generalverdacht"

Wie die im Alltag aussieht, erläutert Uwe Darius. Der 61-Jährige war früher bei der AEG beschäftigt und hat kürzlich wegen Zinseinkünften in Höhe von zwölf Euro zwei Monate lang auf staatliche Zahlungen verzichten müssen. Warum? Weil er versäumt hatte, die Einkünfte rechtzeitig zu melden und weil Hartz-IV-Empfänger "gläserne Bankkunden" sind. In regelmäßigen Abständen wird ihr Konto vom Jobcenter überprüft.

"Hartz-IV-Empfänger stehen offenbar unter Generalverdacht", kritisiert ver.di-Rechtsexperte Schneeweiß dieses Vorgehen. Gerda Prögel untermauert diesen Verdacht mit einem anderen Beispiel: Sie konnte an einem vom Jobcenter vermittelten Bewerbungsgespräch nicht teilnehmen, weil sie krankgeschrieben war. Die dafür notwendige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte sie vorgelegt.

"Erpressungsversuch"

Trotzdem wurde ihr eine Sanktion, sprich: die Kürzung ihrer staatlichen Unterstützung, angedroht. Sie musste detailliert Auskunft geben, warum sie krankgeschrieben war. Dies sei "Schikane". Die gelernte Bürokauffrau Prögel hat auch auf anderem Gebiet Ärger mit dem Jobcenter gehabt: Sie wollte innerhalb Nürnbergs umziehen, in eine etwas teurere, aber immer noch unterhalb der derzeit gültigen Mietobergrenze von derzeit 374 Euro pro Monat liegende Wohnung.

Daraufhin sollte sie unterschreiben, dass sie die Mehrkosten selbst trage - Gerda Prögel spricht ebenso wie ver.di-Jurist Schneeweiß von einem "Erpressungsversuch". Die Mentalität der Jobcenter-Mitarbeiter, auch da sind sich Gewerkschaft und Betroffene einig, habe sich in den vergangenen Jahren verändert: "Früher, vor 2005, zu Zeiten der alten Sozialhilfe, hatten die Mitarbeiter noch mehr Verständnis für ihre Klientel." Schneeweiß führt dies unter anderem darauf zurück, dass in den Jobcentern immer mehr befristete Stellen besetzt würden.

Aus Sicht der Gewerkschaft gibt es viele Beispiele, die die Sonderstellung von Hartz IV untermauern. Insgesamt acht Punkte listet die Begründung der Petition auf, die bereits an den Deutschen Bundestag gesandt wurde. Ganz oben steht dabei die Einschränkung des Rechts auf freie Berufswahl und das Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen: "Das darf es nicht geben, dass ein Existenzminimum noch gekürzt wird", fordert Schneeweiß. Und rechnet mit einer raschen Verbreitung der von ver.di Mittelfranken ausgehenden Petition. Der Landes- und der Bundesverband hätten bereits Interesse bekundet.

Im Text heißt es: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, alle Vorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ersatzlos zu streichen, welche besondere Einschränkungen der Rechte von LeistungsempfängerInnen zum Inhalt haben."

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