Drogen an einen Kumpel verkauft
20.02.2015, 18:28 Uhr„Es stimmt alles“, sagte der Angeklagte. Er nimmt aber seit August keine Drogen mehr, weil er zu seiner Mutter zurückgezogen ist. Er zog mit 16 Jahren nach Bayreuth und von da ab nahm er auch regelmäßig Drogen.
Sein Freund, mit dem er regelmäßig Haschisch konsumierte, zog von Berlin nach Bayreuth. Von den Berlinbesuchen hat er immer etwas mitgebracht. Der Angeklagte bezog die Drogen von einem Mann aus Bayreuth und machte die Polizei auf diesen Aufmerksam. Die Drogen gab er zum gleichen Preis, wie er sie erworben hat, an seinen Kumpel weiter.
Als erster Zeuge wurde ein Polizist gehört. Er sagte, dass bei einer Durchsuchung Drogen gefunden wurden. Rechtsanwalt Gert Lowak wollte hier genau wissen, ob die Polizei erst durch die Aussage seines Mandanten auf den Dealer gekommen ist. Das bejahte der Polizist.
Als Zweiter Zeuge trat der damalige Freund des Angeklagten auf, mit dem er zusammen Drogen konsumierte. Auch er gab an, heute nicht mehr zu kiffen, aber damals täglich. Seit er in Berlin mit den Drogen erwischt wurde, raucht er nichts mehr und er hat auch keinen Kontakt mehr zu dem Angeklagten. Nun war der Beschuldigte wieder den Fragen von Richterin Kerstin Kayser ausgesetzt.
„Wie kamen sie zu den Drogen?“ fragte sie. Der 22-Jährige antwortete, dass er durch falsche Freunde und schlechten Umgang zu den Drogen kam. Dann bestand er seine Ausbildung nicht und fiel in eine Depression. Außerdem leidet er seit Jahren an chronischen Schmerzen, die er laut Anwalt mit den Drogen unterdrücken wollte.
In ärztlicher Behandlung
Er ist wegen der Schmerzen seit 2009 in ärztlicher Behandlung, seit August ist der Mann auch wegen der Entzugserscheinungen in Behandlung. Die Staatsanwältin fragte, ob er keine Schmerzmittel vom Arzt bekam. Der Creußener meinte daraufhin, dass er Schmerzmittel genommen hat und die auch geholfen haben. Dass Cannabis bei Schmerzen hilft, hat er von Bekannten erfahren.
Da wagte der Rechtsanwalt Gert Lowak einen Vorstoß. Er fragte, ob man die Käufe aus der Anklage weglassen könne. Sein Mandant hat Namen genannt und Aufklärungshilfe geleistet. Die Staatsanwältin sah keine Veranlassung dafür. Daraufhin legte der Rechtsanwalt noch einen Artikel vor, in dem beschrieben ist, dass Cannabis bei Schmerzen hilft.
Er fragte sich auch, warum man diesen Fall mit so einer Schärfe verfolgt, sein Mandat hatte die Drogen nur zum Eigenbedarf und zeigte sich kooperativ. Die Staatsanwältin forderte ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung.
Den Rechtsanwalt machte die Strafforderung fassungslos. Bei solchen Forderungen wird sich künftig niemand mehr selbst belasten. Zumal sein Mandant nur Marihuana konsumierte. Dass er die Drogen an Minderjährige weitergab kann man hier minder schwer beurteilen, weil der Altersunterschied gering ist.
Außerdem hat der damals 17-Jährige selbst Drogen mitgebracht. Da stimmte er mit der Staatsanwältin überein. Auch darf man nicht außer Augen lassen, dass der Angeklagte Schmerzpatient ist und eine Suchttherapie begonnen hat. Er forderte vier Monate auf Bewährung sowie eine Suchttherapie und 300 Arbeitsstunden.
Richterin Kerstin Kayser verurteilte den jungen Mann zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Er muss zusätzlich 300 Arbeitsstunden leisten, eine Suchttherapie machen und regelmäßig Drogenscreenings.
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