Straßenausbaubeitragssatzung: Stadtrat hat keine Wahl

11.12.2014, 23:35 Uhr
Straßenausbaubeitragssatzung: Stadtrat hat keine Wahl

© Archivfoto: Roland Huber

Bereits im November hatten die Ebermannstädter Stadträte beschlossen, eine Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) einzuführen. Dies wird wohl im Januar geschehen — dann legtBürgermeisterin Christiane Meyer den Beschluss vor.

Nach der Satzung müssen Grundstücksbesitzer bei der Sanierung von Straßen mitbezahlen. Die Stadt, die einzige Kommune im Landkreis ohne SABS, hat dabei keinen Spielraum. Dies machten Frithjof Dier, der Geschäftsbereichsleiter im Landratsamt, und Eduard Minks, der Leiter der dortigen Kommunalaufsicht, in der Stadtratssitzung deutlich.

„Dass Ebermannstadt keine Ausbaubeitragssatzung hat, ist uns seit Jahren ein Dorn im Auge“, so Dier. „Die Stadt hat kein Ermessen, darauf zu verzichten. Sie ist verpflichtend und gilt 20 Jahre rückwirkend.“

Diese Frist habe das Bundesverfassungsgericht festgelegt. „Ich muss einen rechtskonformen Beschluss vorlegen“, sagte Bürgermeisterin Meyer. Sie bedauerte, dass dies nicht schon ihr Vorgänger tat. Sollten die Stadträte einen rechtswidrigen Beschluss fassen, drohen Geldstrafen, so Dier etwas verklausuliert.

Trotzdem wollen sich die Stadträte nicht so einfach fügen. Christian Sponsel kündigte für die WGO an, einer Satzung zustimmen zu wollen. Allerdings nur, wenn diese nicht rückwirkend gilt. Er verwies darauf, dass einst, 1993, als Ersatz für eine alte SABS die Grundsteuer um 30 Punkte angehoben wurde.

Bis 1987 galt bereits eine SABS. Sie wurde 1992 aufgehoben, um sich die Zustimmung zur Verschönerung der Altstadt zu sichern. Mit den Einnahmen, etwa 1,1 Millionen Euro, sollten Dorferneuerung und Städtebauförderung finanziert werden.

In der Bevölkerung habe man sich auf die Zusage verlassen, dass diese Baumaßnahmen kostenlos sind. Nun stehe man als Lügner da. Gleichbehandlung und Vertrauensschutz fehlen. „Der Widerstand der Bevölkerung wird immens sein.“

Insbesondere fürchtet Sponsel um das ehrenamtliche Engagement. In Moggast hätten die Bürger bei der Dorferneuerung mehr als 20 000 Euro Eigenleistung erbracht. So etwas werde künftig wegfallen.

Dier und Minks schüttelten jedoch nur den Kopf. Eine Gesetzesänderung sei mittelfristig nicht zu erwarten.

An der SABS führt demnach kein Weg vorbei. Komme sie nicht, müsse die Stadt damit rechnen, die erhaltene Stabilisierungshilfe zurückzahlen zu müssen, so Dier. Schon bisher habe die Stadt wegen der fehlenden SABS weniger Zuschüsse beim Ausbau der Gemeindestraßen erhalten.

Drei Räte wunderten sich, warum die Rechtsaufsicht nun plötzlich Druck ausübt. Schließlich monierte sie seit 1992, dass es keine SABS gibt. Es war eine politische Entscheidung, gab Dier zurück.

„Gibt es denn wenigstens eine Light-Version, einen Weichspüler?“, fragte Bernhard Hübschmann, der sich um (ältere) Bürger sorgte, die arm sind. Man könne die Beiträge abstottern, so Minks. Summen von 50 000 Euro seien aber nicht zu befürchten.

Wenn die Ebermannstädter SABS beschlossen ist, soll ein externes Büro die Rechnungen der 20 Jahre prüfen.

Es geht um Stabilisierungshilfe

Dazu erläutert Gerhard Thiem-Förster aus Pottenstein, dass Ebermannstadt ja vom Staat Stabilisierungshilfen bekam und deshalb jetzt in der Klemme steckt. „Eine Gemeinde muss vor solchen Hilfen ihre eigenen Möglichkeiten, Geld einzuheben, voll ausschöpfen.“ Diese Möglichkeit via SABS nützte Ebermannstadt aber, wie im Stadtrat dargestellt, nicht.

Pottenstein hatte eine SABS, hob sie aber wieder auf. Der Stadtrat bekräftigte erst vor wenigen Jahren, dass er keine mehr einführen möchte. Doch kommt nun der Fall, dass die Stadt irgendwo eine Stabilisierungshilfe benötigt, werde der Staat darauf pochen: Erst muss Pottenstein per SABS alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, dann kommt Geld.

Pottenstein erlitt zum Beispiel den Felssturz am Burgberg. Damals erwog man, einen Antrag auf Stabilisierungshilfe nach München zu schicken. Aber er wäre dort nicht befürwortet worden, da Pottenstein die SABS fehlte.

Weil man in Ebermannstadt, so Thiem-Förster, im November eine SABS beschloss, fallen jetzt rückwirkend Straßenbaumaßnahmen darunter — früher sogar ohne Zeitbegrenzung. Aber mit einer Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes sind es nur noch 20 Jahre.

Im Fall von Pottenstein ist die Außerkraft-Setzung der SABS rund 15 Jahre her. Wie nun diese Jahre im Fall des Neuerlasses einer SABS betrachtet werden, ob mit Rückforderungen gegenüber den Bürgern oder nicht, sei eine offene Frage, so Gerhard Thiem-Förster. Einen Freibrief gebe es nicht automatisch.

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