Wasserstreit in Leups: Verein lässt nicht locker
13.09.2018, 08:00 UhrIn Leups gibt es - wie mehrfach berichtet - massiven Widerstand gegen die Pläne der von mehreren Kommunen als Versorgungsunternehmen bestellten Juragruppe. Diese will das einst selbstständige Dorf an eine Ringleitung anschließen, die künftig das Pegnitzer und Auerbacher Gebiet versorgen soll.
In Leups will man allerdings das angestammte, besonders weiche Wasser aus der ortseigenen Quelle behalten und wehrt sich deshalb nach Kräften gegen den im Ort so bezeichneten "Zwangsanschluss". Mittlerweile glaubt der Verein, ein Instrument gegen das Vorgehen der Juragruppe gefunden zu haben: Ein Beschluss des früheren Landratsamtes Pegnitz legt klar fest, dass die Leupser Quelle im Eigentum der Gemeinde Leups zu verbleiben hat.
Daraus folgert, dass die Stadt Pegnitz diese Quelle nicht Ende 2017 an die Juragruppe hätte verkaufen dürfen. Der vom Verein "Pro Leupser Quelle e. v." konsultierte Rechtsanwalt klärte nun darüber auf, dass Privatpersonen keine verwaltungsrechtliche Klage gegen die Juragruppe beziehungsweise deren Werkleiter Hans Hümmer erheben können. Wohl aber ist es möglich, eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bayreuth zu erheben. Die ist dann verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen.
Vereinsvorsitzender Peter Strese gibt zu bedenken, dass nach ihm vorliegenden Informationen die Stadt Pegnitz als Rechtsnachfolgerin der einstigen Gemeinde Leups Grünes Licht für den Verkauf der Quelle gab, obwohl zu diesem Zeitpunkt kein gültiger Wasserrechtsbeschluss bei der Stadt vorlag. Inzwischen wurde die kommunale Aufsichtsbehörde eingeschaltet, mit der Bitte seitens des Vereins, die entsprechenden Vorgänge genau zu prüfen. Die Fronten scheinen verhärtet: Der Verein macht der Juragruppe den Vorwurf, Gesprächsangebote ausgeschlagen zu haben.
"Stimmt nicht", sagt Werkleiter Hans Hümmer auf Nachfrage der NN. Es gebe beispielsweise hinsichtlich der Wasserqualität der Leupser Qelle eine klare Stellungnahme des Gesundheitsamtes. Der Verein kontert, die Juragruppe würde ihrer Informationspflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommen. Zudem erinnert Peter Strese daran, dass auch in der Satzung der Juragruppe selbst keine Veräußerung der zur Versorgung notwendigen Grundstücke vorgesehen sei, sondern lediglich eine Nutzungs-Überlassung.
Wildkamera entfernt
Skurriler Vorfall am Rande: Vor einigen Monaten wurde offensichtlich eine sogenannte Wildkamera installiert, mit der die Leupser Quelle und ihr Umgriff gefilmt wurden. Derartige Kameras funktionieren per Bewegungsmelder. Tut sich etwas im überwachten Bereich, schaltet sich die Kamera ein. Nach einigen Minuten ohne erkennbare Aktivität geht die Kamera automatisch zurück in den Standby-Modus.
Wegen dieser Kamera wurde vor einigen Tagen die Polizei eingeschaltet, die das Gerät im Beisein von Werkleiter Hümmer entfernte. Ein zufällig in der Nähe befindliches Vereinsmitglied wurde zu der Kamera befragt und dann von Hans Hümmer mit Hinweis auf die Eigentümerschaft der Juragruppe des Quellgrundstücks verwiesen. Wem die Kamera gehört, bleibt offen: Verein und ortsansässiger Jagdpächter verneinen unisono, dass das Gerät aus ihrem Eigentum stammt.
Auf Vereinsseite klingt indes der Vorwurf des Offizialdeliktes an. Darunter versteht man in Deutschland eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss. Unter diese Kategorie fällt auch die Rechtsbeugung. Nicht nur Hans Hümmer muss damit rechnen, dass ihm in den nächsten Tagen Post von behördlicher Seite zugestellt wird.
Vereinsvorstand Peter Strese betont, dass man auch in Leups grundsätzlich kein gesteigertes Interesse an einem langen Rechtsstreit hat: "Unsere Hand ist immer noch ausgestreckt. Aber wenn der Werkleiter immer wieder hinein beißt, statt sie zu ergreifen, müssen wir eben andere Maßnahmen ergreifen", formuliert Strese den Stand der Dinge bewusst bildhaft.
Hans Hümmer sieht derzeit nach eigenem Bekunden keinen gesteigerten Handlungsbedarf. "Das sehe ich völlig gelassen", sagt der Werkleiter und Kommunalpolitiker und weist darauf hin, dass das Thema "Ringleitung" von höherer Stelle entschieden wurde: "Das Entscheidungsgremium der Juragruppe hat beschlossen, dass es so ist und auch so bleibt."
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