Zwölfjährige vergewaltigt, Frau verprügelt und gewürgt

3.2.2016, 10:01 Uhr

Die Zwölfjährige hatte dem früheren Lebensgefährten ihrer Mutter vertraut. Am Nachmittag des 2. August 2015 suchte sie ihn in dessen Wohnung auf, ließ sich zum gemeinsamen Fernsehen einladen. Doch plötzlich, so wirft die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth dem 44-Jährigen vor, zerrte er das Kind in sein Schlafzimmer und zwang es zum Geschlechtsverkehr.

Laut Anklage soll er erst von dem Mädchen abgelassen haben, als Nachbarn an der Haustür klingelten. Der Mann, der sich derzeit vor der Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth verantworten muss, kam nur wenige Tage nach der Tat in Untersuchungshaft.

Auch in dem Prozess um einen häuslichen, brutalen Gewaltexzess, der sich im Juni 2015 in der Stadt Roth zutrug und nun vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verhandelt wird, ließ der Angeklagte von seiner damaligen Freundin erst ab, als es an der Haustür klingelte: Sein Vermieter stand in der Tür, und die 39-jährige Frau konnte die offene Wohnungstür zur Flucht nutzen.

Ihr damaliger Freund, der heutige Angeklagte, hatte sie aus Eifersucht verprügelt. Als sie sich wehrte, soll er sie wüst als „Hure“ und „Schlampe“ beleidigt haben. Laut Anklage drohte er ihr wortwörtlich damit, sie erst zu vergewaltigen und anschließend umzubringen. Sie würde die Wohnung „in einem Zinksarg“ verlassen, tobte er, würgte sie und peitschte sie mit einem Gürtel regelrecht aus. „Ich dachte, das war es jetzt“, erinnert sich die Geschädigte vor Gericht.

Der Angeklagte ist bereits wegen Körperverletzung vorbestraft, im Jahr 2009 war er verurteilt worden, weil er seiner Freundin zwei Rippen gebrochen hatte. Sie habe ihm eine zweite Chance geben wollen, sagt die Geschädigte; auf Nachfrage der Richter räumt sie ein, dass sie ihm in gewisser Weise „hörig“ gewesen sei.

Unmittelbar nach ihrer Flucht alarmierte sie die Polizei, der Angeklagte wurde vorläufig festgenommen und sitzt seither in U-Haft. Vor Gericht räumt er die Vorwürfe teilweise ein. Beide Prozesse werden fortgesetzt.

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