Trotz kranker Mutter: Armenier aus Neuhaus abgeschoben

28.1.2018, 05:58 Uhr
Trotz kranker Mutter: Armenier aus Neuhaus abgeschoben

© Patrick Seeger/dpa

"Alles rechtens, alles legal" ist die Darstellung von Innenministerium und Bezirksregierung zur Abschiebung. Er ist unerlaubt eingereist und laut Gerichtsbeschluss ausreisepflichtig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der junge Mann die Betreuung seiner schwerstkranken Mutter übernommen hatte.

Der junge Mann sei im März 2015 unerlaubt eingereist. Sein Asylantrag vom 28. April 2015 wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheid vom 11. Juli 2017 abgelehnt, erklärt ein Sprecher des Bayerischen Innenministeriums. Der dagegen erhobene Eilrechtsschutzantrag wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach am 24. Juli 2017 abgelehnt.

"Da Herr Aharonyan nicht freiwillig aus dem Bundesgebiet ausreiste, war nach den einschlägigen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen die Abschiebung einzuleiten," heißt es in der Darstellung.

Vater soll Pflege übernehmen

Zutreffend sei, dass das zuständige Amtsgericht Hersbruck Ashot Aharonyan mit Beschluss vom 29. September 2017 zum Betreuer der Mutter bestellt hatte. "Die Bestellung zum Betreuer stellte im vorliegenden Fall jedoch kein Abschiebungshindernis dar, und Herr Aharonyan hatte keinen Anspruch auf weitere Aussetzung der Abschiebung."

Dabei sei das Gericht insbesondere davon ausgegangen, dass der Ehemann und Vater als adäquate Bezugsperson zur Verfügung stehe und die vom 18-jährigen Sohn geleisteten Übersetzerdienste auch durch Hinzuziehung eines Dolmetschers bestritten werden können. Sowohl für die Mutter als auch den Vater wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Abschiebungsverbot hinsichtlich Armenien festgestellt, so dass ein gemeinsamer Verbleib im Bundesgebiet langfristig gesichert sei.

Aufgrund der langen Flugzeit und der Anreise von Neuhaus nach München war ein Beginn der Abschiebung in den frühen Morgenstunden unumgänglich, betont der Sprecher des Innenministeriums und fügt hinzu: "Die Abschiebung war rechtmäßig. Dies wurde im Eilrechtsschutzverfahren verwaltungsgerichtlich bestätigt." Daher bestehe kein Anlass, die Maßnahme rückgängig zu machen.

"Rechtsordnung einzuhalten"

"Die Betreuung der Flüchtlinge wird von der Asyl-Sozial-Beratung der Caritas, die dazu in den letzten Jahren personell stark aufgestockt wurde, wahrgenommen", erklärt der Neuhauser Bürgermeister Josef Springer. In der Anfangsphase bestanden noch keine Strukturen, so dass die Gemeinde vor Ort massiv gefordert war, sagt Springer. Zwischenzeitlich gebe es auch eine Reihe von Informations- und Hilfsbroschüren in den verschiedenen Landessprachen, die die Eingliederung und das Verständnis für das gesellschaftliche Leben in Deutschland erleichtern sollen.

In humanitären Fragen und bei menschlich schwierigen Fällen bringe sich die Marktgemeinde gerne ein, damit Entscheidungsspielräume der Ausländerbehörden genutzt werden. "Allerdings leben wir in einem Rechtsstaat mit einer Rechtsordnung, die einzuhalten ist", betont Springer. Wenn es zu einer polizeilichen Abschiebung komme, beruhe dies darauf, dass der Ausländer nicht freiwillig gegangen sei. "Wir sollten zur Unterstützung unserer Polizei nicht infrage stellen, in welcher Art und Weise die Polizei den Vollzug vornimmt. Ich denke, dass dies auch für die Polizeibeamten eine belastende Tätigkeit darstellt."