Altmühlfrankens Hühner sind wieder in Freiheit

18.3.2017, 06:03 Uhr
Altmühlfrankens Hühner sind wieder in Freiheit

© Steiner

Kein Wunder, denn die Hühner mussten sich seit inzwischen fast vier Monaten auf engstem Raum drängen. Was zu massiven Problemen führte, wie Michaela Stettinger unserer Zeitung bestätigt. Die Weißenburgerin hält 16 Hühner am Wülzburghang, die dort normalerweise von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang nach Belieben im Gras picken und scharren dürfen. Vor allem die drei Hähne hatten mit dem Eingesperrtsein ihre liebe Not und pickten sich gegenseitig. Seitdem bei den Gockeln die Frühlingsgefühle ausgebrochen sind und der Paarungsdrang stärker wurde, bekämpfen sie sich andauernd. Blutige Kämme und Wunden waren die Folge. Die Tiere taten den Stettingers leid, weshalb sie die Hähne voneinander trennten und einen sogar schlachten mussten.

Von daher hat sich Michaela Stettinger für ihre Hühner gefreut, als am Donnerstag Umweltministerin Ulrike Scharf endlich bekannt gab, dass die allgemeine Stallpflicht für ganz Bayern gelockert wird. Ab sofort soll es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest geben. Damit sind bis auf Weiteres auch Ausstellungen und Märkte wieder möglich. Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden.

Wieder Freilandeier

Jetzt gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht, wenn neue Fälle der Geflügelpest nachgewiesen werden. Das Umweltministerium hat die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Die Stallpflicht sowie das bislang geltende Verbot der Durchführung von Geflügel- und Taubenausstellungen sowie von Geflügelmärkten ist wieder aufgehoben. Eier dürfen wieder als Frei­landeier vermarktet werden.

Die Stallpflicht war zum 29. November vergangenen Jahres erlassen worden und hatte Geflügelhalter bislang verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die nach oben gegen Einträge von Wildvögeln oder gegen Wildvögel selbst geschützt ist. Der Anlass für den Erlass der Allgemeinverfügung im Landkreis war eine tote Reiherente, die im Gebiet des Kleinen Brombachsees gefunden wurde und bei der laut dem Untersuchungsergebnis des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der aviäre Influenza-Erreger vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde.

Die eingesandten Untersuchungsproben wurden danach zur näheren Feststellung des Virustyps an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, weitergeleitet. Dort sollte genauer untersucht werden, um welchen Subtyp des Virus es sich handelt. Das Untersuchungsergebnis ist Lechner zufolge aber noch nicht ganz geklärt. Die Ente hatte zwar den
Subtyp H5N8, aber man konnte nicht nachweisen, dass der Erreger auch hochpatogen war. Letztlich ein seltener Befund. Vor Kurzem wurde zudem ein Schwan im Wiesmet bei Ansbach gefunden, der verendet ist und den hochgradig patogenen Erreger des Virus H5N8 in sich trug.

„Aufhebung ist vertretbar“

Aus Sicht des Amtstierarztes war die verhängte Stallpflicht auch im Landkreis durchaus sinnvoll, weil sonst die Gefahr bestanden hätte, dass der Erreger in Nutztierbeständen ausbricht und die ganze Schar gekeult hätte werden müssen. Auch die Einrichtung eines Sperrbezirks hätte Lechner zufolge große wirtschaftliche Nachteilen für viele mit sich gebracht. Die größten Probleme, das weiß auch der Amtstierarzt, hatten mit der Stallpflicht die Hühnerhalter, die Eier aus Freilandhaltung vermarkten. Die Aufhebung der Stallpflicht ist inzwischen vertretbar, glaubt Lechner. Das Risiko, dass sich der eine oder andere Kleinbetrieb auch jetzt noch anstecken kann, müsse man in Kauf nehmen: „Ein Restrisiko bleibt immer.“
 

 

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