Kirchenasyl in Ettenstatt

30.7.2016, 06:00 Uhr
Kirchenasyl in Ettenstatt

© Piephans

Pfarrer Joachim Piephans erklärt, warum sich die Kirchengemeinde für diesen Schritt entschieden hat: „Die Verhältnisse für Asylbewerber sind in Ungarn alles andere als angemessen. Es gibt Lager mit unwürdigen Zuständen, Gewalt, mangelnde Versorgung, fragwürdige Verfahren. Anerkannte Flüchtlinge werden auf die Straße gesetzt und sich selbst überlassen. Außerdem besteht die Gefahr des Abschubs über die Grenze ins Nachbarland Ukraine. Wir haben die beiden in Obhut genommen, damit sie ihre Abschiebefrist ohne Angst überstehen und ein ordentliches Asylverfahren hier in Deutschland bekommen können.“

Seit Mitte Dezember des vergangenen Jahres bewohnen, wie berichtet,  fünf ukrainische Familien die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber im ehemaligen Pfarrhaus Weiboldshausen. Ein Unterstützerkreis aus rund 30 Ehrenamtlichen hatte das Haus eingerichtet und bietet seither Begleitung und Integrationshilfe.

Das reicht Pfarrer Joachim Piep­hans zufolge von Behördenhilfe über einen eigenen Sprachkurs für die Erwachsenen, Sprachunterricht in der Ellinger Schule und Patenschaften für Alltag und Freizeit bis hin zur Organisation der Berufsanerkennung. Das Neben- und Miteinander von Einheimischen und Ukrainern im Dorf, berichtet der Pfarrer, ist problemlos. Die Familien haben sich auf dem Pfarrgrund Gemüsegärten angelegt, die Kinder sind in Kindergarten, Schule und Sportvereinen integriert.

Kirchenasyl als Chance

Für alle in Weiboldshausen untergebrachten Flüchtlinge, die ausnahmslos mit einem Visum eingereist sind, wur­de ein sogenanntes „Dublin-Verfahren“ eröffnet. Nach der gleichnamigen Verordnung stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fest, dass der visumerteilende Staat für das Asylverfahren zuständig ist, und fragt dort um Übernahme an.

Frist läuft am 7. September ab

Nach der Dublin-Verordnung der EU muss eine Abschiebung innerhalb von sechs Monaten, nachdem das zuständige Land zugestimmt hat, vollzogen sein. Danach ist automatisch das bisherige Aufenthaltsland zum Asylverfahren verpflichtet. Für das junge Paar im Ettenstatter Pfarrhaus läuft die Abschiebefrist am 7. September ab. „Wenn dann das BAMF bestätigt, das Verfahren zu übernehmen, werden die beiden in ihre Unterkunft nach Weiboldshausen zurückkehren“, hofft Piephans.

Der Pfarrer weiß, dass Kirchenasyl eine rechtliche Grauzone ist. Einerseits respektieren der Staat und seine Vollzugsorgane den Raum der Kirche und holen Asylbewerber dort nicht heraus. Andererseits sichert die Kirche zu, das Kirchenasyl nur in begründeten Fällen zu gewähren. Für die beiden Eheleute bringt das viele Einschränkungen mit sich: „Sie sind auf unser Pfarrhaus, den Garten sowie den angrenzenden Friedhof um die Kirche beschränkt.“

Das bedeutet konkret, dass sie das Gelände des Pfarrhofs zehn Wochen lang keinesfalls verlassen dürfen. Eine Einschränkung, die sich hoffentlich lohnt: „Wir geben ihnen mit unserem Gästezimmer eine sichere Obhut und leben mit ihnen auf die Zeit hin, wo sie in einem ordentlichen Verfahren endlich jemand fragt, warum sie aus der Ukraine geflohen sind, sich ihre Gründe und Umstände genau erzählen lässt und dann hoffentlich zu ihren Gunsten für einen Schutzstatus in Deutschland entscheidet.“

Am kommenden Donnerstag, 4. August, veranstaltet die Kirchengemeinde Ettenstatt ab 19.30 Uhr einen Abend zur Integrationshilfe und zum Kirchenasyl im Gemeindehaus. Der Unterstützerkreis, der die ukrainischen Flüchtlinge in Weiboldshausen begleitet, hat dazu Stephan Theo Reichel eingeladen, den Koordinator für Kirchenasyl der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern. Eingeladen zu diesem Abend sind nicht nur Helfer aus der Flüchtlingsarbeit, sondern auch interessierte Mitbürger.

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