Wirbel vor dem Peggy-Prozess um neues Gutachten

3.4.2014, 05:46 Uhr
Wirbel vor dem Peggy-Prozess um neues Gutachten

© dpa

Es wird eng zugehen, wenn am 10. April Beamte den 36-jährigen Ulvi K. in den Schwurgerichtssaal des Bayreuther Landgerichts führen. Susanne Knobloch, die Mutter von Peggy, wird ihm schräg gegenübersitzen. Sie war bei der Urteilsverkündung im April vor zehn Jahren noch überzeugt gewesen, dass der geistig Behinderte ihre Tochter getötet hat. Daneben wird ihre Anwältin Platz nehmen.

Dahinter aber werden sich über hundert Menschen in dem Jugendstilsaal mit seiner Holzvertäfelung, den Textilelementen und den Glasmosaiken an der Decke drängen. Die Justiz hat sich auf den Ansturm von Journalisten aus ganz Deutschland, auf Kamerateams und Fotografen und auf Bürger, die diesen außergewöhnlichen Wiederaufnahmeprozess verfolgen wollen, gut vorbereitet.

Zusätzliche Stühle stehen bereit, Sicherheitsschleusen sind aufgebaut, Polizisten und Wachleute eingeteilt, die dafür sorgen, dass die auf neun Tage angesetzte Hauptverhandlung in geordneten Bahnen verläuft. Nichts soll dem Zufall überlassen werden.

Nein, sagt Professor Jörn Bernreuther, der Präsident des Landgerichts, mit dem Hoeneß- oder dem NSU-Prozess sei der Fall Peggy überhaupt nicht zu vergleichen. „Ein Wiederaufnahmeprozess gehorcht da eigenen Gesetzmäßigkeiten.“

Doch dann räumt Bernreuther ein, das Medieninteresse sei in Bayreuth ähnlich „überwältigend“ wie in München, als Uli Hoeneß auf der Anklagebank saß. Seit Wochen komme die Öffentlichkeitsabteilung kaum noch zu anderer Arbeit, ständig müssen Anfragen im spektakulären Peggy-Prozess beantwortet werden. Als der Präsident dies sagt, ahnt er noch nicht, dass der Rummel im nächsten Moment wieder losgehen würde.

Denn kurz vorher hatten die Münchner Journalisten und Autoren Ina Jung und Christoph Lemmer, die das bemerkenswerte Buch „Der Fall Peggy — Die Geschichte eines Skandals“ veröffentlicht haben, schwere Geschütze gegen den Vorsitzenden Richter Michael Eckstein aufgefahren. Der Richter habe mit dem Berliner forensischen Psychiater Hans-Ludwig Kröber telefonisch „diskutiert“, zu welchem Ergebnis sein Gutachten über die Glaubwürdigkeit von Ulvi K.s Geständnis kommen müsse, behauptet Lemmer.

Auch Mollath-Gutachter involviert

Kröber gilt als einer der renommiertesten deutschen Gerichtspsychiater, der auch im Kachelmann-Prozess aufgetreten ist und Gustl Mollath begutachtet hat, allerdings ohne dessen Einwilligung. Professor Kröber war im Jahr 2003/ 2004 zu dem Schluss gekommen, Ulvi K. habe ein glaubwürdiges Geständnis über die Tötung der neunjährigen Peggy abgelegt. Denn schließlich könne ihm niemand den Hergang suggeriert haben, da auch die Polizei zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst habe, was passiert sei.

Ina Jung und Christoph Lemmer, wie auch unsere Zeitung, wiesen jedoch nach, dass die Polizei-Sonderkommission unter Kriminaldirektor Wolfgang Geier Wochen vor Ulvis Geständnis eine Tathergangshypothese hatte aufstellen lassen. Ihr zugrunde lag die Aussage des Zeugen Peter H., Ulvi habe ihm den Mord an Peggy gestanden. Doch dies stellte sich als unwahr heraus, Peter H. sagte vor seinem Tod unter Eid, er sei von der Polizei zu dieser Falschaussage gedrängt worden.

Geständnis frei erfunden?

Nach dieser Wendung ordnete das Gericht das Wiederaufnahmeverfahren an und beauftragte Psychiater Kröber, eine Stellungnahme abzugeben, ob sein Gutachten von damals unter den neuen Gesichtspunkten noch haltbar sei. Nach Angaben von Christoph Lemmer will Kröber aber nicht von seinen früheren und teilweise umstrittenen Aussagen abrücken, obwohl Richter Eckstein ihm bedeutet habe, er möge zu dem Schluss kommen, Ulvi K. habe sein Geständnis „mehr oder weniger frei“ erfunden.

Das Landgericht dementiert die Anwürfe. Es sei „schlicht nicht vorstellbar“, dass ein „bestimmtes Ergebnis in einem Gutachten bestellt worden sei“, sagte Sprecher und Richter Thomas Goger. Andernfalls müsste Eckstein wohl wegen Befangenheit abgelehnt werden.

Derweil sorgt eine zweite Personalie für Aufregung. Oberstaatsanwalt Ernst Schmalz hat die neuen Ermittlungen im Fall Peggy, die er vor zwei Jahren selbst in Gang gebracht hat, abgegeben.

Hintergrund ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Bayreuth, dass Schmalz bei der Vernehmung eines Verdächtigen dessen Wunsch nach einem Verteidiger nicht stattgegeben hat. Damit wäre man im Prozess angreifbar gewesen, begründet Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel den überraschenden Schritt. Jetzt sollen die beiden Staatsanwälte Sandra Staade und Daniel Götz die Arbeit von Ernst Schmalz fortführen.

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