U3 nach Gebersdorf kommt bis zu zwei Jahre später

3.8.2011, 07:30 Uhr
U3 nach Gebersdorf kommt bis zu zwei Jahre später

© Harald Sippel

Der Grund für die Verschiebung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Mai den Betreibern des Seniorenheims „Frankenland“ in der Züricher Straße Recht gegeben, dass das Lärmschutzkonzept beim Bau der U-Bahn nicht ausreiche und den gebrechlichen Menschen im Heim sechs Stunden Lärm am Tag in der heißen Bauphase über 24 Wochen hinweg nicht zuzumuten sei (Az. 22 AS 10.40045). Die Auseinandersetzung fand zwischen den Betreibern des Heims und der Regierung von Mittelfranken, die für das Planfeststellungsverfahren zuständig ist, statt. Die städtischen U-Bahnplaner haben in den vergangenen Monaten versucht, Alternativen zu finden.

Dabei sollte die Umplanung die U-Bahnteilstrecke nicht wesentlich verteuern, und ihr Bau soll möglichst vor 2019 fertig sein, sonst könnte die Stadt Fördergelder aus dem Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz verlieren, das ausläuft. „Wir hoffen, das wir es hinbiegen können“, sagt Baureferent Wolfgang Baumann.

An der Streckenführung werde die Stadt nichts ändern, und die Platzierung des U-Bahnhofs im Umfeld der Züricher Straße/Haltestelle Großreuth werde nur leicht korrigiert. „Wir gehen aber früher und tiefer in die Erde“, sagt Baumann. Der Bahnhof soll weiter in offener Bauweise gebaut werden. Richtung Alten- und Pflegeheim werde aber ein Lärmschutz errichtet.

„Der Bau der eigentlichen U-Bahnröhre erfolgt in bergmännischer Bauweise“, so Baumann. Geplant war ursprünglich eine offene Bauweise, und der Knick in die Tiefe sollte Richtung Gebersdorf erst bei der Herbststraße erfolgen. Nach der Umplanung geht es gleich bei der Züricher Straße nach Unten. Gebaut werden die Röhren Unter einem Deckel.

Die dafür nötigen Detailplanungen werden noch in diesem Jahr erfolgen, so Baumann. Auch müssen Lärmgutachten eingeholt werden, ob die Umplanungen die Lärmvorgaben des Verwaltungsgerichts einhalten. Danach schließt sich 2012 ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Mittelfranken an. Wenn es keine weiteren gerichtlichen Auseinandersetzungen geben wird, dann könnte 2013 der Bau für die U3 Richtung Gebersdorf mit der Verlegung der Strom- und Wasserleitungen beginnen. Am Streckenverlauf der U-Bahnteilstrecke wurde nichts geändert, weil das Einzugsgebiet im Umfeld der Züricher Straße und das Neubaugebiet auf dem ATV-Gelände mit der U3 gut angebunden bleiben sollen, so der Baureferent. Für Baumann bedeutet die Haltung des Gerichts einen Paradigmenwechsel: Bislang ging man von Lärmmessungen beim Baugebiet aus, in diesem Fall vom Lärmwert beim betroffenen Objekt. Über die Mehrkosten beim Bau gebe es noch keine Schätzungen. Teurer werde es in jedem Fall, denn wahrscheinlich müsse bei der U3 im Norden, Richtung GfK, und im Süden, Richtung Gebersdorf, parallel gebaut werden. „Entschädigungszahlungen für die Heimbetreiber wird es aber nicht geben“, sagt Baumann.

 

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